Wach- und Sicherungsdienste - sicher und erfolgreich
Präventive Gestaltung des Arbeitssystems Wach- und Sicherungsdienste
Wach- und Sicherungsdienste können nur erfolgreich sein, wenn sie ihre vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv und effizient nutzen. Die Praxis guter Wach- und Sicherungsdienste zeigt, dass erfolgreiche Leistungen das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Sicherheit, Gesundheit und Qualität sind in diesen Unternehmen Kriterien für den Erfolg.
Auf der Branchenseite "Wach- und Sicherungsdienste" finden Unternehmer und Führungskräfte von Wach- und Sicherungsdiensten Informationen und Arbeitshilfen für die präventive Gestaltung eines leistungsfähigen Arbeitssystems.
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Geldtransporte
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG setzt sich dafür ein, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Unternehmen der Wach- und Sicherheitsdienste.
Die Beschäftigten der Wach- und Sicherheitsdienste sind während ihrer Tätigkeit, der Durchführung und Bewachung von Geldtransporten, bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG versichert.
Da die Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ (BGV C7) den Einsatz der neuen „Technischen Transportsicherungssysteme“ noch nicht umfassend regelt, ist es in letzter Zeit zu Anfragen von Sicherungsunternehmen gekommen, um eine in Europa bereits vielfach angewendete Transportvariante einsetzen zu können, bei der das transportierte Geld im Falle eines Überfalls durch Einfärbung wertlos gemacht wird.
Unternehmen können Ausnahmegenehmigungen beantragen, um von den Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift abzuweichen. In jedem Einzelfall prüft der zuständige Unfallversicherungsträger, ob die vorgeschlagene Alternative eine mindestens vergleichbare Sicherheit bietet. Danach kann der Unfallversicherungsträger eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Gremien der VBG sind paritätisch besetzt, sodass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, wie zum Beispiel ver.di, an den Entscheidungen zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den Mitgliedsunternehmen gleichermaßen beteiligt sind.
