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Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Organisation und Kostenübernahme von speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Grundsätzliches zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht; arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten wird vorgebeugt, Arbeitsunfälle werden verhindert.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden von dem Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin auf der Grundlage verschiedener Gesetze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und von Unfallverhütungsvorschriften erbracht.

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten oder Einwirkungen durchgeführt (z. B. Lärm- oder Staubbelastung).

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Branche Glas und Keramik

Für die Betriebe der keramischen und Glas-Industrie übernimmt die VBG die Kosten der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zum Schutz vor Berufskrankheiten, welche der Unternehmer auf Grund von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften zu veranlassen hat (Pflichtuntersuchungen), einschließlich eventuell anfallender Fahrtkosten zu externen Untersuchungsstellen.

Begründet ist diese Regelung durch die besonderen Gefährdungen der Versicherten in der keramischen und Glas-Industrie durch Lärm, Staub und Gefahrstoffe. Sie gilt nicht für Angebotsuntersuchungen, die regelmäßig anzubieten, aber nicht zwingend durchzuführen sind, weil man zwar einer Gefährdung ausgesetzt ist, diese jedoch nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung führt (z. B. ein Lärmpegel in einem bestimmten, niedrigen Bereich). Aufwendungen für Wunschuntersuchungen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten auf Wunsch zu ermöglichen hat, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Organisation der Untersuchungen

Das Referat Gesundheitsvorsorge im Präventionsstab Glas und Keramik der VBG überwacht und veranlasst die durchzuführenden Erst- und Nachuntersuchungen.

Für besonders gefährdende Stoffe (Asbestfaserstaub, krebserregende Stoffe) gibt es BG-übergreifende Erfassungsstellen (z. B. GVS Augsburg, ODIN) zur Organisation der Untersuchungen, auf die Versicherte auch nach Ausscheiden aus der gefährdenden Tätigkeit Anspruch haben (nachgehende Untersuchungen). Das Referat Gesundheitsvorsorge im Präventionsstab Glas und Keramik der VBG unterstützt allerdings auch in diesen Fällen die Unternehmen bei allen Fragen und anfallenden Problemen.

Ansprechpartner sind Joachim Zienert (Telefon 0931/7943-302, Fax -334, Email joachim.zienert@vbg.de) und Udo Bauer (Telefon 0931/7943-115, Fax -334, Email udo.bauer@vbg.de).

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