Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Organisation und Kostenübernahme von speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Grundsätzliches zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten und der Verhütung von Arbeitsunfällen (z.B. Sehvermögen von Gabelstaplerfahrern).

Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen werden von dem Betriebsarzt auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erbracht.

Spezielle Vorsorgeuntersuchungen werden bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten oder Einwirkungen durchgeführt (z.B. Lärm- oder Staubbelastung). Grundlage ist z.B. die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Glas- und Keramikbranche

Für die Betriebe der keramischen und Glas-Industrie übernimmt die VBG die Kosten der speziellen Vorsorgeuntersuchungen (= Pflichtuntersuchungen) zum Schutz vor Berufskrankheiten, welche die Unternehmer auf Grund von Gesetz, Rechtsverordnung oder Unfallverhütungsvorschriften zu veranlassen haben. Die Kostenübernahme umfasst auch die Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungsstellen. Begründet ist diese Regelung durch die besondere Situation, zum Beispiel Staub und Lärm, in der keramischen und Glas-Industrie.

Angebotsuntersuchungen

Die VBG übernimmt für die keramische und Glas-Industrie pilotartig auch die Kosten (einfacher Satz der Gebührenordnung Ärzte) für Angebotsuntersuchungen, soweit diese der Verhütung einer Berufskrankheit dienen und eine Rechtsgrundlage gegeben ist. Angebotsuntersuchungen können zum Beispiel bei Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen die unteren Auslösewerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nach § 6 Satz 1 Nr. 2 überschritten werden.

Organisation der Untersuchungen

Der Präventionsstab Glas/Keramik der VBG überwacht und veranlasst die Erst- bzw. Nachuntersuchungen für die Versicherten, die Umgang mit Gefahrstoffen haben oder gefährdende Tätigkeiten ausüben.

Für besonderes gefährdende Stoffe gibt es BG-übergreifende Erfassungsstellen (GVS Augsburg, vormals ZAs) zur Organisation der Nachuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit. Der Präventionsstab ist allerdings auch in diesen Fällen Ansprechpartner der Unternehmen.

Ansprechpartner sind Herr Joachim Zienert (Telefon 0931/7943-302, Email joachim.zienert@vbg.de), Frau Doris Schüssler (Telefon 0931/7943-313, Email doris.schuessler@vbg.de) und Frau Erika Aufmuth (Telefon 0931/7943-303, Email erika.aufmuth@vbg.de).

Webcode PRAEV227017 | Druckversion | nach oben