Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu verbessern und zu fördern - das ist das Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die Träger der GDA sind Bund, Länder und die gesetzlichen Unfallversicherungen.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen. Sie umfasst
- die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele
- die Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen
- die Evaluierung der Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme
- die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe
- die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.
Bund, Länder und Unfallversicherungen haben in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern folgende Handlungsschwerpunkte für den Zeitraum 2008 - 2012 festgelegt:
- Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes
- Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und - Erkrankungen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen.
Handlungsfelder und Arbeitsprogramme
Die Maßnahmen zur Zielerreichung konzentrieren sich auf die wichtigsten Schwerpunkte. Sie werden in gemeinsam festgelegten Handlungsfeldern durchgeführt. Die Strategie sieht folgende Handlungsfelder vor:
Arbeitsunfälle sollen im Rahmen der Arbeitsprogramme vorrangig reduziert werden in den Branchen und Handlungsfeldern
- Bau- und Montagearbeiten, Logistik
- Transport und Verkehr
- Zeitarbeit bzw. Neulinge im Betrieb.
Bei den Muskel-Skelett-Erkrankungen sind die vorrangigen Handlungsfelder
- Menschen mit Bürotätigkeiten (einseitig belastenden und bewegungsarmen Tätigkeiten)
- Beschäftigte im Gesundheitsdienst.
Der Zielbereich Risiko von Hauterkrankungen konzentriert sich auf
- Feuchtarbeit
- Umgang mit hautschädigenden Stoffen.
Bund, Länder und Unfallversicherungen führen die Arbeitsprogramme der GDA gemeinsam und nach einheitlichen Grundsätzen aus. Die VBG beteiligt sich besonders an den Arbeitsprogrammen "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit", "Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro" sowie "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei einseitig belastenden und bewegungsarmen Tätigkeiten bei der Personenbeförderung im ÖPNV".
Alle Präventionsmaßnahmen in Betrieben sowie die Aktivitäten in der Öffentlichkeit werden untereinander abgestimmt. Für die Erfolgskontrolle der Programme ist eine Evaluation unter wissenschaftlicher Begleitung vorgesehen.
Weitere Informationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie liefert die Internetseite www.gda-portal.de auf der rechten Seite.
letzte Änderung 08.01.2010 | Webcode PRAEV229475 | Druckversion | nach oben
