Rahmenplan für die Unterweisung:
Eisenbahn-Betriebsdienst »Rangieren«
März 2000

Pufferlücken sind zu meiden! Zum Kuppeln so nah beieinander stehender Wagen ist unter dem Puffer hindurchzutauchen. Dabei hält sich der Rangierer am Kupplergriff fest.
Das Rangieren ist durch besondere Gefährdungen gekennzeichnet: Fahrzeuge sind zu kuppeln oder zu entkuppeln, Weichen sind zu stellen, Gleissperren zu betätigen und stehende Fahrzeuge gegen Wegrollen zu sichern. Hauptakteure hierbei sind Rangierer, Rangierleiter, Triebfahrzeugführer, Lokrangierführer. Sie müssen für ihre Tätigkeit tauglich, ausgebildet und zuverlässig sein.
Damit die Arbeit auf lange Sicht sicher und verantwortungsbewusst ausgeübt werden kann, ist von Zeit zu Zeit das Fachwissen aufzufrischen. Die Mitarbeiter müssen aber auch immer wieder zu sicherheitsgerechtem Verhalten motiviert werden. Außerdem ist auf »Neues« bei der Arbeit ausführlich einzugehen, wie z.B. Änderungen von örtlichen und betrieblichen Bedingungen. Es sind auch Fehlverhalten oder sich einschleichende Abweichungen von festgelegten Regelungen anzusprechen. Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle sind ausführlich auszuwerten und mit den Mitarbeitern zu erörtern.

Auch für diese Betriebsart mit Rangiergerät sind die Bestimmungen für sicheres Rangieren anzuwenden und einzuhalten: Hier ist sicherzustellen, dass der Fahrweg frei und durch die Fahrzeugbewegung niemand gefährdet ist.
Dies geschieht in Form von Unterweisungen, wie es in § 7 UVV «Allgemeine Vorschriften« (VBG 1/BGV A 1) gefordert wird. Unterweisungen können mit vielen Beschäftigten zugleich oder in kleinen Gruppen, aber auch in Form von Einzelgesprächen, durchgeführt werden. Verantwortlich hierfür ist grundsätzlich der jeweilige Vorgesetzte als Vertreter des Unternehmers, für die Eisenbahner der Eisenbahn-Betriebsleiter. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können ihn dabei unterstützen.
Für wiederkehrende Fachunterweisungen sind Rahmenpläne hilfreich. Für die Unterweisung des Rangierpersonals wird empfohlen, nach folgen dem Rahmenplan vorzugehen. Die Themen sind jeweils nach den örtlichen und betrieblichen Besonderheiten im Unternehmen zu gewichten:
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| Vorn an der Spitze ist der beste Platz zur Beobachtung des Gleisbereichs. | Um auf die andere Seite zu gelangen, steigt der Rangierer über Endbühnen oder geht um die Rangiereinheit herum. |
Rahmenplan für die Unterweisung von Rangierpersonal
1 Allgemeines
- Organisation des Arbeitsschutzes und der Ersten Hilfe im Unternehmen
- Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
- Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse
- Melden von Mängeln
- Anforderungen an die persönliche Eignung
- Auswertung der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
- Verhalten in fremden Anlagen
- Information über besondere Arbeitsbedingungen
- Maßnahmen bei Alleinarbeiten
- Benutzung persönlicher Schutzausrüstung, Warnkleidung
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Koordinierung von Arbeiten
- Verfahren der Mängelbeseitigung
- Verhalten in Notfällen und nach Unfällen
- Verbot von Alkohol und anderer berauschender Mittel
2 Verhalten im Gleisbereich
- Erreichen des Einsatzortes
- Gehen im Gleisbereich (Verkehrs- und Rangiererwege benutzen)
- Betreten von Wegen unmittelbar neben Gleisen
- Überschreiten von Gleisen
- Umgehen von Wagengruppen
- Meiden von Pufferlücken
- Vorbeifahrt an Fahrzeugen
- Aufenthaltsverbot an Engstellen
- Zugänge zu Betriebsräumen im Gleisbereich
3 Verhalten auf Fahrzeugen
- Sicherer Stand z.B. auf Rangierertritt, Endbühne, Ladefläche
- Benutzen von Festhaltemöglichkeiten
- Vorbeifahrt an Engstellen
4 Verhalten bei Fahrzeugbewegungen
- Auftragserteilung, Signalgebung
- Bremsproben
- Fahrwege festlegen
- Spitzensicherung
- Warnen von gefährdeten Personen
- Auf- und Absteigen
- Abstimmung mit dem Ladedienst
- Sichern von Ladestellen
- Zusammenwirken mit Kranbetrieb
5 Kuppeln und Entkuppeln
- Kuppeln und Entkuppeln von Hand
- Reihenfolge der Einzeltätigkeiten beim Kuppeln
- Kuppeln automatisch und mit Adapter
6 Verständigung beim Rangieren
- Eindeutige Verständigung durch festgelegte Formulierungen, unverwechselbare Ansprache, Wiederholung bei Sprechverbindung über Lautsprecher
- Rangieraufträge mündlich
- Rangiersignale hörbar und sichtbar
7 Sichern von Bahnübergängen
- Technische Sicherung
- Postensicherung
- Nichttechnische Sicherung
8 Aufstellen und Sichern von Fahrzeugen
- Sicherheitsabstand am Grenzzeichen
- Benutzung von Einrichtungen zum sicheren Aufstellen, wie z.B. Handbremse, Federspeicherbremse, durchgehende Druckluftbremse
- Verwenden von Hemmschuhen, Radvorlegern
- Sicherung von Triebfahrzeugen
9 Betrieb mit Funkfernsteuerung
- Auswahl des zur Lok gehörenden Steuergerätes
- Individuelle Anpassung des Tragegeschirrs
- Funktionsprüfungen
- Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen von Stellteilen
- Benutzung der Bedieneinheit
- Mitfahrt an der Spitze
- Verlassen der Rangiereinheit
- Verhalten beim Kuppeln
- Technische Hilfen (AU, EOW, EOG)
- Störungen in der Funkfernsteuerung
- Überwachung, Erste Hilfe



