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Betreuungskonzept der Kölner Verkehrsbetriebe:

Psychische Beeinträchtigungen nach Unfällen im Fahrdienst

Oktober 1999

 


Nach Unfällen mit schweren Personenschäden oder Todesfolge kann es bei den betroffenen Fahrerinnen und Fahrern, zu einem »psychischen Unfallschock« kommen, der durch das abnorme, plötzliche und unerwartete Erleben von intensiver Angst, Schrecken und Hilflosigkeit während des Unfallereignisses ausgelöst wird. Man spricht von einer posttraumatischen Belastungsreaktion.


Die psycho-soziale Reaktion auf das Unfallerlebnis und dessen Verarbeitung ist an individuelle Faktoren der Persönlichkeit und der Lebensumstände gebunden. Daneben sind die Schwere des Unfalles, die Erlebnisse am Unfallort und der persönliche Anteil des Fahrers am Unfallgeschehen (Schuldfrage) weitere Faktoren, die für den Verarbeitungsprozeß von Bedeutung sind. Zusätzlich zu den psychischen Belastungen wird der Mitarbeiter mit komplexen Problemen und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis konfrontiert (Trauerarbeit, Rechtsfragen, Haftungsfragen, betriebliche Anhörungen, polizeiliche Ermittlungen, Gerichtsverhandlung, Versicherungsfragen), die er bewältigen muß.

In dieser Situation benötigen die betroffenen Fahrerinnen und Fahrer eine umfassende Unterstützung und eine den individuellen Bedürfnissen angepaßte betriebliche, medizinische und psycho-soziale Betreuung — darüber hinausgehend Verständnis für die augenblickliche Lebenssituation, damit eine gesundheitliche und berufliche Fehlentwicklung vermieden werden kann. Erfährt der Mitarbeiter diese angemessene fachliche und emotionale Unterstützung, hat das neben den genannten Aspekten auch positive Auswirkungen auf seine Motivation und auf die Einstellung zum Betrieb.

Das Angebot und die Einleitung erforderlicher therapeutischer Hilfestellungen im Rahmen eines betrieblichen Betreuungskonzeptes soll nach Ansicht aller Beteiligten möglichst frühzeitig erfolgen. Deshalb wurde bei der Entwicklung des Konzeptes für die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) auf »kurze Dienstwege« geachtet. Unfallpsychologische Erfahrungen haben gezeigt, daß es aus therapeutischen Gründen wichtig ist, betroffene Mitarbeiter frühzeitig wieder in die Normalität betrieblicher Tätigkeit einzugliedern.


Betreuungskonzept

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der BG BAHNEN wurde bei den Kölner Verkehrsbetrieben zusammen mit dem Institut für psychologische Unfallnachsorge Köln ein Konzept zur Betreuung von Mitarbeitern nach außergewöhnlichen Unfallereignissen erarbeitet. Dieses beinhaltet Maßnahmen der betrieblichen Betreuung, sowie weitergehende ärztliche und psychologische Betreuungsmaßnahmen. Formal gründet sich das Konzept auf das bestehende »D-Arzt Verfahren«, was für die Einleitung eines berufsgenossenschaftlichen Behandlungsverfahrens erforderlich ist. Das Verfahren wird durch die Einbeziehung einer verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Betreuung und Therapie erweitert.


Präventive Schulungsmaßnahmen

Betreuung nach dem Unfallereignis

Nachsorgephase

Nachbetreuung des Mitarbeiters durch


Präventive Schulungsmaßnahmen

Das Betreuungskonzept schließt die präventive Schulung der Mitarbeiter der Betriebsaufsicht und der Fahrerinnen und Fahrer ein. Mitarbeiter der Betriebsaufsicht bedürfen einer Vorbereitung auf die Aufgabe, betroffenen Fahrerinnen und Fahrern als »psychologische Ersthelfer« und Begleiter in der Krisensituation beistehen zu können.

Die Schulung umfaßt:

Auch das Fahrpersonal wird in Schulungen mental auf einen potentiellen Krisenfall eingestellt (sog. »Streßimpfung«). Unfallereignisse werden thematisiert, so daß sich die Fahrerinnen und Fahrer persönlich präventiv mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Während der Fahreraus- und Fortbildung wird angemessenes Verhalten trainiert.


Betreuung durch akute Krisenintervention am Unfallort

Es ist notwendig, eine Betreuung von Mitarbeitern mit Unfallschock möglichst unmittelbar nach dem Unfallereignis einzuleiten. Diese Aufgabe sollte von hierfür besonders geschulten und eingewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens übernommen werden.

Im Betreuungskonzept der Kölner Verkehrsbetriebe wurden diese Aufgaben den Teambetreuern (z. B. Fahrdienstleiter) übertragen (»interne Lösung«). In anderen Verkehrsbetrieben werden diese Aufgaben durch besonders qualifizierte externe Rettungskräfte übernommen (»externe Lösung«). Die Vorteile einer »internen Lösung« bestehen darin, daß durch das Teambetreuungskonzept der betroffene Mitarbeiter seinem Teamleiter persönlich bekannt ist und daß eine persönliche Weiterbetreuung auch während der Therapie und nach erfolgter beruflicher Wiedereingliederung erfolgen kann. Die Betriebskenntnis und die Vermittlerfunktion des Teambetreuers zum Fahrbetrieb sind positive Faktoren, welche die Entscheidung für eine »interne Lösung« bei der KVB begründen. Die Betreuung des betroffenen Kollegen und die Maßnahmen am Unfallort durch den Betreuer erfolgen entsprechend der Interventions-Schulung nach einem festgelegten Konzept.


Betreuung nach dem Unfallereignis

Im Rahmen der betrieblichen Anhörung nach dem Unfallgeschehen wird dem Mitarbeiter das Angebot unterbreitet, mit dem Betriebsarzt ein Beratungsgespräch zu führen. Besteht der Wunsch nach betriebsärztlicher oder psychotherapeutischer Betreuung, wird der Mitarbeiter von der Fahrdienstleitung dem Betriebsarzt mit einer betrieblichen Unfallmeldung vorgestellt. Aus der Unfallmeldung kann sich der Betriebsarzt über den Sachverhalt des Unfallablaufes orientieren.

Wird im ärztlichen Beratungsgespräch die Erfordernis einer verkehrspsychologischen Betreuung festgestellt, wird der BG BAHNEN das Unfallereignis angezeigt und ein Kostenübernahmeantrag (fernmündlich oder per FAX) für eine Behandlungsmaßnahme gestellt. Die Kostenzusage wird nach Prüfung durch die BG BAHNEN im Regelfall noch am Tag der Antragstellung erteilt, um eine umgehende Unterstützung des Versicherten zu gewährleisten. Bei Eingang der Bestätigung wird der Mitarbeiter durch den Betriebsarzt an das Institut für psychologische Unfallnachsorge überwiesen.

Die psychologische Unfallnachsorge wird in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt durchgeführt. Es ist hierbei zu betonen, daß die persönlichen Daten der Mitarbeiter durch die ärztliche und psychologische Schweigepflicht dritten Personen gegenüber geschützt sind. Die berufliche Wiedereingliederung in den Fahrdienst erfolgt in enger Abstimmung mit dem Betrieb. Noch während der Therapiephase, wenn die Psychotherapie von der Gesprächs- in die Praxisphase übergeht, wird eine diagnostische Probefahrt des Mitarbeiters in Begleitung des Psychologen und eines Lehrfahrers durchgeführt.

Vor Abschluß der Therapie wird in einem Gespräch zwischen Psychologen und Betriebsarzt geklärt, ob der Mitarbeiter mit oder ohne Auflagen (z. B. betreffend der Arbeitszeit), seine Fahrtätigkeit wieder aufnehmen kann. Die verkehrspsychologische Fahrtauglichkeit wird durch den Psychologen bestätigt.

Vor Dienstantritt attestiert der Betriebsarzt nach einem Gespräch dem Mitarbeiter die Fahrtauglichkeit und unterrichtet davon die Fahrdienstleitung.



Nachsorgephase

Der Mitarbeiter hat auch nach Abschluß der Therapiephase die Möglichkeit, mit dem Betriebsarzt oder dem behandelnden Psychologen ein Gespräch zu führen. Eine betriebliche Selbsthilfegruppe soll dem Mitarbeiter bei Bedarf und auf freiwilliger Basis die Gelegenheit geben mit erfahrenen Kollegen über seine persönliche Betroffenheit zu sprechen. Die emotionale Zuwendung und das Verständnis für die persönliche Situation auf der kollegialen Ebene ist sozusagen der Schlußstein des Betreuungskonzeptes.


Dr. med. M. Halama, Dr. med. R. Schwarz

Stadtwerke Köln, Betriebsärztlicher Dienst

 

 



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