Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Mitgliedschaft - Fragen & Antworten

Warum wird ein Säumniszuschlag geltend gemacht?

Wir haben bei der Erhebung der Säumniszuschläge keinen Ermessensspielraum. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Säumniszuschläge. Für Beiträge, die nicht bis zum Fälligkeitstag bei uns eingegangen sind, müssen wir Säumniszuschläge erheben - auch wenn der Zahlungsverzug nur einen Tag beträgt!

Zurück