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Versicherungsbedingungen der freiwilligen Versicherung


Der Antrag

Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung muss schriftlich erklärt werden - über den nachstehenden Link gelangen Sie direkt zur Beitrittserklärung:

Der Beginn

Die Versicherung beginnt an dem von Ihnen gewünschten Tag, frühestens jedoch einen Tag nach Eingang des Antrags bei der VBG. Ein rückwirkender Versicherungsbeginn ist nicht möglich.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist Grundlage für die Leistungs- und Beitragsberechnung und kann innerhalb der durch unsere Satzung vorgegebenen Grenzen frei gewählt werden.

Als Untergrenze (= Mindestversicherungssumme) wird immer die sog. "Bezugsgröße" herangezogen. Für 2012 beträgt sie 31.500 €. Die Obergrenze (= Höchstversicherungssumme) liegt bei 84.000 €.

Die Versicherungssumme kann jederzeit durch einen schriftlichen Antrag geändert werden – natürlich nur innerhalb der vorgegebenen Grenzen. Die Änderung wird frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Antrag bei uns eingeht, wirksam.

Das Ende

Die freiwillige Versicherung bei der VBG endet:

  • mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist,
  • bei Einstellung des Unternehmens oder Tod des Versicherten mit dem Tag des Ereignisses,
  • bei ausbleibender Beitragszahlung zwei Monate nach Fälligkeit.

Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter „KONTAKT“.