Was kostet die freiwillige Versicherung?
Der Beitrag berechnet sich nach der von Ihnen gewählten Versicherungssumme, den aktuellen Beitragsfüßen (siehe unter „Beiträge“) und der Gefahrklasse, zu der das Unternehmen nach unserem Gefahrtarif (Verzeichnis der Unternehmensarten und deren Gefahrklassen) veranlagt ist.
Die Beiträge der freiwilligen Versicherung erheben wir rückwirkend im Umlageverfahren für das Geschäftsjahr (= Kalenderjahr). Besteht die freiwillige Versicherung nicht das ganze Kalenderjahr, wird der Beitrag anteilig berechnet. In jedem Fall ist aber der Mindestbeitrag zu entrichten. Unter „Informationen“ haben wir Ihnen einige Beispiele zur Beitragsberechnung zusammengestellt.
Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich abzugsfähig
Auf unsere Nachfrage hat die Finanzbehörde Hamburg mitgeteilt, dass die Beiträge der freiwillig Versicherten an die VBG steuerlich abzugsfähig sind. Dies ist mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt (Weiteres siehe unter „Informationen“).
Sie möchten sich freiwillig versichern? Kein Problem - über den nachstehenden Link gelangen Sie direkt zur Beitrittserklärung:
Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter „KONTAKT“.
