Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig?
Die VBG ist die Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.
Neben den Banken und Versicherungen gehören auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und Architekten zur VBG. Das breite Spektrum reicht jedoch noch weiter. So gehören neben vielen anderen folgende Unternehmen zur VBG:
- Unternehmen der IT-Branche
- Bildungseinrichtungen
- Beratungsunternehmen
- Sicherheitsunternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Werbeunternehmen
- Unternehmen für Freizeitgestaltung oder für Kunst und Kultur
- Tourismusunternehmen
- Sportunternehmen
- Zoologische Gärten
- Unternehmen, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden.
- Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen
Für einzelne Unternehmensarten haben die VBG und andere Berufsgenossenschaften gemeinsame Auslegungsrichtlinien zur Zuständigkeit vereinbart. Diese finden Sie rechts unter „Informationen“.
Sind Sie nicht sicher, ob wir für Sie zuständig sind? Dann rufen Sie uns an. Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter "KONTAKT".
