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Wer ist Mitglied und warum muss ich mich bei der BG anmelden?

Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG fachlich zuständig ist. Ob wir auch für Ihr Unternehmen zuständig sind, erfahren Sie im Kapitel „Branchen“.

Die Mitglieder der VBG werden von der Verpflichtung entlastet, im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ihrer Beschäftigten Entschädigung zu leisten - an ihre Stelle tritt die VBG. Diese starke Solidargemeinschaft schützt Sie vor den Folgekosten eines Unfalls Ihrer Beschäftigten und dem damit verbundenen wirtschaftlichem Risiko für die Existenz Ihres Unternehmens.

Deshalb ist jeder Unternehmer/jede Unternehmerin verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dieses soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens bzw. schon bei der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten geschehen.

Diese gesetzliche Unfallversicherung kann nicht durch den Abschluss privater Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge ersetzt werden.

Noch ein Tipp:

Unternehmer/-innen, mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner oder auch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Kommanditisten mit maßgeblichem Einfluss sind nicht gesetzlich unfallversichert. Darum bieten wir Ihnen eine leistungsstarke freiwillige Versicherung an. Siehe Kapitel „Selbstständige/Unternehmer“.