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Warum muss ich mich bei der BG anmelden?

Die Berufsgenossenschaften wurden gegründet, um die Haftpflicht des Unternehmers gegenüber seinen Beschäftigten abzulösen.

Die Unternehmer werden von der Verpflichtung entlastet, im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unmittelbar Entschädigung zu leisten. An ihre Stelle tritt die Berufsgenossenschaft.
Die Solidargemeinschaft aller Unternehmer schützt so ihre Mitglieder vor den Folgekosten eines Unfalles, die ein wirtschaftliches Risiko für die Existenz eines Unternehmens darstellen können.

Deshalb ist jeder Unternehmer verpflichtet, sein Unternehmen bei seiner Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese Anmeldung soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens erfolgen.

Diese gesetzliche Versicherung kann nicht durch den Abschluss privater Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge ersetzt werden.

Der Unternehmer selbst ist von dieser Versicherung nicht erfasst, er hat aber die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der VBG abzuschließen (siehe dazu das Kapitel „Selbständige/Unternehmer“).

Ob die VBG der richtige Versicherungsträger für Ihr Unternehmen ist, können Sie dem Kapitel „Branchen“ entnehmen.