Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Willkommen bei der VBG!

Als Neumitglied profitieren Sie vom umfangreichen Leistungsangebot der VBG beim Versicherungsschutz sowie unseren Präventionsangeboten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Damit wir unsere Aufgaben erfüllen können, benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung.

Was erwarten wir von Ihnen?

Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die VBG als zuständige gesetzliche Unfallversicherung.

Bitte hängen Sie unsere „Informationen zu Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“ an geeigneter Stelle in Ihrem Unternehmen aus. Hier erfahren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass die VBG für sie zuständig ist sowie die Anschrift der nächstgelegenen Bezirksverwaltung.
Wir bitten Sie ebenfalls, den Aushang "Notfall-Rufnummern" an geeigneter Stelle anzubringen.

Sie können diese Vorlagen rechts unter „Informationen“ aufrufen und ausdrucken.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beachten

Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass Ihre Beschäftigten und Sie von Anfang an sicher und gesund arbeiten können. Dazu gehören auch folgende Punkte:

  • Führen Sie eine Arbeitsplatzbeurteilung durch und dokumentieren Sie diese.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten mit Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen und danach mindestens einmal jährlich.
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten die Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes zur Verfügung.
  • Sorgen Sie für eine wirksame Erste Hilfe und organisieren Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Stellen Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.

Informationen zu diesen Themen finden sie rechts unter "siehe auch".

Unfälle melden

Bitte melden Sie uns Arbeits- und Wegeunfälle innerhalb von 3 Tagen. Die Unfallanzeige können Sie online unter SERVICE@VBG ausfüllen oder Sie benutzen die entsprechende Vorlage, die ebenfalls alle für uns wesentlichen Angaben enthält (siehe rechts unter „Informationen“).

Entgelte melden

Zur Berechnung Ihres Beitrages benötigen wir für jedes Kalenderjahr u. a. Angaben über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Höhe der gezahlten Entgelte. Tragen Sie diese Daten bitte in den Entgeltnachweis ein, den Sie bereits jetzt erhalten haben bzw. im November erhalten werden. Sie können die Entgelte auch online unter SERVICE@VBG melden.

Weitere Infomationen entnehmen Sie bitte dem Thema "Entgeltnachweis" (siehe rechts unter "siehe auch").

Mitteilung über Änderungen

Bitte informieren Sie die Unternehmensbetreuung Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung innerhalb von 4 Wochen über folgende Änderungen:

  • Änderung Ihrer Anschrift
  • Änderung von Art und Gegenstand Ihres Unternehmens
  • Unternehmerwechsel oder
  • Änderung der Rechtsform.

Anschrift, Telefonnummern, e-mail-Adresse etc. Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter "KONTAKT" (siehe rechts unter "siehe auch").