Informationen zum Prämienverfahren
Prämienverfahren 2012
2011 hat die VBG im Rahmen einer Pilotphase für die Unternehmen der Zeitarbeit ein Prämienverfahren eingeführt, um Anreize für mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu geben. Prämien werden erstmalig für das Jahr 2011 gewährt. Diese Pilotphase des Prämienverfahrens endet am 31.12.2013.
Die VBG gewährt auch in den Jahren 2012 und 2013 unter bestimmten Bedingungen auf Antrag eine Prämie.
Voraussetzung für eine Prämie ist u. a., dass das Unternehmen mindestens drei Jahre Mitglied der VBG ist, in diesem Zeitraum die Beiträge fristgerecht gezahlt hat, eine erheblich unterdurchschnittliche Unfallbelastung aufweist und nicht gegen Präventionsauflagen oder -richtlinien (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften) verstoßen hat.
Beachten Sie: Die Antragsfrist für das Jahr 2012 endet bereits am 31.03.2012.
So wird die unterdurchschnittliche Unfallbelastung ermittelt: Die eigene Prämienziffer des Unternehmens muss deutlich niedriger sein als die Prämienziffer der Teil-Gefahrtarifstelle „Zeitarbeit – Beschäftigte in allen anderen Bereichen“.
Die Prämienziffer für das Prämienjahr 2012 ergibt sich aus dem Verhältnis der bekannt gewordenen meldepflichtigen Arbeitsunfälle (einschließlich Wegeunfälle) des Jahres 2011 zu den gemeldeten Entgelten des Jahres 2011.
Prämienverfahren 2013
Für die Prämie für das Jahr 2013 wird erstmals eine bestimmte zusätzliche Maßnahme erforderlich.
Bis zum 31.03.2013 ist schriftlich nachzuweisen, dass in dem Unternehmen im gesamten Jahr 2012 ein Verfahren zur Dokumentation und Analyse von Unfällen sowie zur Einleitung und Überwachung von Korrekturmaßnahmen sichergestellt war.
Die VBG stellt hierfür zwei auf die besonderen Unternehmensverhältnisse anzupassenden Formblätter, die Mindestanforderungen beschreiben, zur Verfügung. Zum Nachweis können auch ggf. bereits vorhandene gleichwertige Unterlagen verwendet werden.
Die Sicherstellung eines solchen Verfahrens kann auch durch ein gültiges Zertifikat der VBG über die Erfüllung der Anforderungen an den systematischen und wirksamen Arbeitsschutz gemäß dem Leitfaden „AMS – Arbeitsschutz mit System“ belegt werden.
