Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Gefahrtarif ab 01.01.2011 beschlossen

Am 08.07.2010 hat die Vertreterversammlung der VBG einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab 01.01.2011 gilt.

Nach den Fusionen mit der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie sowie mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen ist dies der erste neu aufgestellte Gefahrtarif mit einem gemeinsamen Teil I Unternehmensarten und einem einheitlichen Teil II Grundlegende Bestimmungen.

Durch die Fusionen war der Gefahrtarif auf zuletzt 61 Gefahrtarifstellen angewachsen. Durch die Bildung größerer Gefahrengemeinschaften konnte die Anzahl der Gefahrtarifstellen auf 22 reduziert werden. Dabei wurden auch die Bezeichnungen der Unternehmensarten überarbeitet. Die bisherigen kaufmännischen Gefahrtarifstellen 34 und 54 des für das Jahr 2010 noch geltenden Gefahrtarifs entfallen. Insgesamt wird der Gefahrtarif übersichtlicher.

Der Gefahrtarif 2011 ist zeitlich nicht von vornherein begrenzt und endet spätestens am 31.12.2016.

Am 28.09.2011 hat die Vertreterversammlung der VBG den 1. Nachtrag zum Gefahrtarif 2011 der VBG beschlossen. Die Änderung betrifft nur die Gefahrklassen der Gefahrtarifstelle 16.


Hinweise für Abrechungsstellen:

Der neue Strukturschlüssel muss bei der Meldung zur Sozialversicherung (DEÜV-Verfahren) für das Beitragsjahr 2011 angegeben werden. Für das Beitragsjahr 2010 gelten noch die bisherigen Strukturschlüssel.