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Neuer Gefahrtarif ab 01.01.2010 beschlossen

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN) haben sich zum 01.01.2010 zu einer neuen Berufsgenossenschaft mit dem Namen VBG zusammengeschlossen. Am 08.07.2010 hat die Vertreterversammlung der VBG einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der die Unternehmenszweige der Partner-Berufsgenossenschaften umfasst.

Der neue Gefahrtarif führt die Regelungen der bisherigen Gefahrtarife der Fusionspartner im Wesentlichen fort. Die Unternehmensarten und Unternehmenszweige finden sich mit anderer Nummerierung, ansonsten aber gleich lautend im Teil I des neuen Gefahrtarifs 2010 wieder. Im Abschnitt A sind die Branchen der bisherigen VBG, im Abschnitt B die Gewerbezweige der keramischen- und Glas-Industrie und im Abschnitt C die Unternehmenszweige der Unternehmen der Straßen-, U- und Eisenbahnen unverändert aufgeführt. Der Teil II des Gefahrtarifs 2010 entspricht im Wesentlichen dem Teil II des Gefahrtarifs 2009 der VBG. Er wurde lediglich dort angepasst, wo es im Hinblick auf Harmonisierungen wegen der Fusion mit der BG BAHNEN erforderlich war.

Die Gefahrklassen ändern sich für die bisher der VBG zugehörigen Unternehmen nicht. War schon im vorangegangenen Gefahrtarif 2009 der VBG eine Gefahrklasse festgesetzt worden, ist diese übernommen worden.
Die Gefahrklassen der Unternehmenszweige des Abschnitts C sind dem unterschiedlichen Beitragsfuß-Niveau der bisherigen VBG sowie der BG BAHNEN angeglichen worden.

Der neue Gefahrtarif 2010 endet am 31.12.2010 und wird ab 2011 von einem für alle Fusionspartner einheitlichen Gefahrtarif abgelöst.

Ihren Veranlagungsbescheid ab 2010 erhalten Sie in Kürze.

Ihre Fragen zum Gefahrtarif beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VBG-Callcenter gerne, Tel. 040 / 5146-2940.

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