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Neuer Gefahrtarif ab 01.01.2009 - Die Beiträge bleiben stabil

Ab dem 1. Januar 2009 sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie unter einem Dach als neue Berufsgenossenschaft mit dem Namen VBG vereint. Für diesen neuen Träger gibt es einen neuen Gefahrtarif, der die Unternehmenszweige beider Partner-Berufsgenossenschaften umfasst.

Die Gefahrtarifstellen und ihre Gefahrklassen bleiben unverändert. Die Branchengliederung und die Gefahrklassen ändern sich für die Mitglieder der neuen VBG nicht. Die Unternehmensarten und Gewerbszweige mit den geltenden Gefahrklassen finden sich gleichlautend im Teil I des neuen Gefahrtarifs wieder. In Abschnitt A sind die Branchen der bisherigen VBG und in Abschnitt B die Gewerbszweige der keramischen und Glas-Industrie aufgeführt. War schon im vorangegangenen Gefahrtarif für die Zeit ab 2009 eine Gefahrklasse festgesetzt worden, ist diese übernommen worden. Unterschiedliche allgemeine Regelungen zur Veranlagung haben die Fusionspartner im Teil II ihres neuen Gefahrtarifs angeglichen.

Wie geht es weiter?
Im Sommer 2009 haben alle Mitglieder der neuen VBG einen Bescheid über ihre Veranlagung ab 2009 erhalten. Auf der Grundlage dieser Veranlagung wird die VBG im Jahr 2010 die Beiträge für das Jahr 2009 berechnen und anfordern. Wir gehen davon aus, dass der Beitragssatz auf dem bei der VBG vor 2009 bestehenden Niveau stabil bleiben wird. Seit mehreren Jahren beträgt der Beitragssatz der Umlage für Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Unternehmer 4,30 Euro. Daneben wird ein gefahrklassenunabhängiger VBG-Beitrag für Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet berechnet.

Ihre Fragen zum Gefahrtarif beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VBG-Callcenter, Tel. 040 5146-2940.