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Grundsätzliches zum Gefahrtarif

Der Gefahrtarif sorgt für eine gerechte Verteilung der Lasten nach Gefährdungsrisiken. Dazu werden Tarifstellen gebildet, in denen die Unternehmen mit ähnlichem Risiko zusammengefasst sind.
Die Gefahrklasse drückt das Gefährdungsrisiko für alle Unternehmen der jeweiligen Tarifstelle aus. Sie bestimmt die Höhe Ihres Beitrages.
Die Zuordnung zu einer Gefahrengemeinschaft richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens. Mit dem Veranlagungsbescheid erfahren Sie, welcher Gefahrengemeinschaft Ihr Unternehmen zugeordnet worden ist und die sich daraus ergebende Gefahrklasse.