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Unser Service

Der Entgeltnachweis - Basis für die Beitragsberechnung

Zur Berechnung Ihres Beitrages benötigen wir nach jedem abgelaufenen Kalenderjahr u. a. Angaben über

  • die Anzahl der in Ihrem Unternehmen Beschäftigten
  • die Höhe der gezahlten Entgelte,
  • die durch Ihre Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden (für statistische Zwecke).

Bitte tragen Sie diese Daten in den Entgeltnachweis ein, den Sie von uns erhalten haben. Die Anleitung zum Ausfüllen des Entgeltnachweises finden Sie auch unter "Informationen" auf der rechten Seite; dort haben wir Ihnen ebenfalls den Arbeitsentgeltkatalog zur Verfügung gestellt.

Bitte senden Sie den Entgeltnachweis persönlich unterschrieben zurück. Die Einreichfrist finden Sie auf Ihrem Entgeltnachweis.

Oder melden Sie Ihre Entgelte bequem über unsere Online-Geschäftsstelle SERVICE@VBG! Über den Link am linken Rand gelangen Sie zur Registrierung.

Änderungen beim Entgeltnachweis durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG)

Für jeden Beschäftigten sind ab dem 01.01.2009 die Daten zur Unfallversicherung zusätzlich im Meldeverfahren zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag mitzuteilen. Mit der Jahresmeldung oder Abmeldung übermitteln Sie die Daten dann an die jeweilige Einzugsstelle. Weitere Informationen und Änderungen (auch zu den Arbeitsstunden) entnehmen Sie bitte der Seite "Wichtige Informationen für die Meldung zur Sozialversicherung (DEÜV)".

Zuordnungshilfe Zeitarbeit

In den Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV), die Zeiträume ab dem 01.12.2011 enthalten, wird die Angabe eines neuen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels (TS 2010) gefordert. Dabei bilden die ersten fünf Stellen die ausgeübte Tätigkeit nach der systematisch neu gestalteten "Klassifikation der Berufe der BA (KldB 2010)". Durch die neuen Schlüsselnummern wird es keine Änderung der Zusammensetzung der Gefahrtarifstelle Zeitarbeit geben.

Die VBG erhebt für die Beschäftigten in der Zeitarbeit einen risikogerechten Beitrag je nach Einsatzbereich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie jeden Ihrer Beschäftigten einer Gefahrtarifstelle zuordnen. Die Grundlage für die Zuordnung ist der Schlüssel für die ausgeübte Tätigkeit aus der "Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (BA").

Um Ihnen die Zuordnung Ihrer Beschäftigten zu den Gefahrtarifstellen der VBG zu erleichtern, haben wir für Sie eine Suchfunktion entwickelt. Mit unserer Suchfunktion wird Ihnen für jede Schlüsselnummer die dazugehörige Gefahrtarifstelle angegeben:



Wenn Sie Fragen haben, treten Sie mit uns in Kontakt.
Telefon: 040 5146-2940
Fax: 040 5146-2771 oder -2772

Möchten Sie den Entgeltnachweis per Fax übersenden,
dann bitte an Fax-Nummer: 040 5146-882199

Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr,
Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr