Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für 2010
Durch steigende Kosten für Heilbehandlung hat sich das Umlagesoll gegenüber dem Vorjahr um rund 7 % erhöht. Trotzdem hat der Vorstand der VBG beschlossen, den Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte wie im Vorjahr auf 4,80 Euro festzusetzen. Der Mindestbeitrag bleibt bei 81,00 Euro unverändert.
Der Beitrag für den Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet liegt bei 0,2269 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme (2009: 0,2357 Euro).
Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich zwischen den 9 Berufsgenossenschaften. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im Oktober 2008 in Kraft trat, wird dieser Lastenausgleich innerhalb von sechs Jahren stufenweise durch ein System der Lastenverteilung ersetzt. Für die VBG-Mitgliedsunternehmen bedeutet dies, dass dieser Posten erneut steigen wird. Die VBG hat erreicht, dass die nicht zu verhindernde Anpassung in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Auf dem Beitragsbescheid werden die Positionen Lastenausgleich und Lastenverteilung einzeln aufgeführt.
Der Beitragssatz zum Lastenausgleich beträgt 0,7476 Euro. Der Freibetrag zum Lastenausgleich 2010 beträgt 184.000,00 Euro. Die Beitragssätze zur Lastenverteilung nach Entgelten und nach Neurenten betragen 1,3323 Euro bzw. 0,1837 Euro.
Sonderumlagen für Lernende, ehrenamtlich Tätige und Rehabilitanden
Es handelt sich um Beiträge, die nicht auf der Grundlage von Entgeltsummen berechnet werden:
Beitrag je pflichtversichertem ehrenamtlich Tätigen: 4,70 Euro
Beitrag für Rehabilitanden je Belegungstag: 0,3353 Euro
Beitrag je Lernende-Monat: 5,81 Euro
entspricht 52,29 Euro je Lernenden (Versicherten)
Der Beitragssatz für die Freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt auch für 2011 je Versicherungsverhältnis 2,73 Euro.
