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Grundsätzliches zum VBG-Beitrag

Durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen werden die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung VBG finanziert: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung.

Die Kunden der VBG zahlen jedoch nur soviel wie nötig. Die Aufwendungen der VBG werden nach dem Ende eines Kalenderjahres auf alle Beitragspflichtigen umgelegt.

Den Beitragsbescheid 2009 erhalten alle Mitgliedsunternehmen im April 2010. Bis zum 17.05.2010 muss der Beitrag gezahlt werden.

Ihr Beitrag wird nach der vom Unternehmen im Jahr 2009 gezahlten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragssatz berechnet.

Auch für den Fall, dass ein Unternehmen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt, muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der vorläufigen Zahlungspflicht.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Ihre Beitragszahlung! Treten Sie mit uns in Kontakt!

Das VBG-Callcenter für Beitragsangelegenheiten erreichen Sie Montag-Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr unter 040 5146-2940.