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Grundsätzliches zum VBG-Beitrag

Durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen werden die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung VBG finanziert: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung.

Die Kunden der VBG zahlen jedoch nur soviel wie nötig. Die Aufwendungen der VBG werden nach dem Ende eines Kalenderjahres auf alle Beitragspflichtigen umgelegt.

Den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten alle Mitgliedsunternehmen im April des darauf folgenden Jahres. Bis zum 15.Mai muss der Beitrag gezahlt werden.

Der Beitrag wird nach der von Ihnen gemeldeten Entgeltsumme, nach den Gefahrklassen Ihres Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.

Den Beitragsbescheid 2010 erhalten Sie im April 2011 mit der Fälligkeit 16.05.2011.

Auch für den Fall, dass der Unternehmer Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt, muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden, denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Wird dem Widerspruch abgeholfen, werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Ihre Beitragszahlung! Treten Sie mit uns in Kontakt!

Das VBG-Callcenter erreichen Sie Montag-Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr unter 040 5146-2940.