Wichtige Informationen für die Meldung zur Sozialversicherung (DEÜV)
Die Mitgliedsnummer:
Die Mitgliedsnummer (Kundennummer) bei der VBG benötigen Sie für die DEÜV-Meldung. Sie finden sie auf den Briefen der VBG über dem Anschriftenfeld, 10-stellig mit Schrägstrichen, als "Ihre Kundennummer".
Bitte übernehmen Sie diese als Mitgliedsnummer nur 10-stellig ohne Schrägstriche in die DEÜV-Meldung.
Beispiel: Auf Ihrem Kopfbogen steht die Kundennummer: 97/0000/0642
Bitte tragen Sie sie als Mitgliedsnummer 9700000642 in die DEÜV-Meldung ein.
Haben Sie noch keine Mitgliedsnummer? Melden Sie sich gleich online an:
Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers:
Die Betriebsnummer der VBG lautet: 15250094
Die Gefahrtarifstelle:
Die Gefahrtarifstelle (Veranlagung) ist dem Veranlagungsbescheid oder dem Entgeltnachweis zu entnehmen. In das Feld „Gefahrtarifstelle“ geben Kunden der VBG den Strukturschlüssel ein, welcher sowohl auf dem Veranlagungsbescheid als auch auf dem Entgeltnachweis enthalten ist. Die Gefahrtarifstelle (Strukturschlüssel) drückt aus, zu welcher Gefahrtarifstelle das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil veranlagt ist. Sind mehrere Unternehmensteile vorhanden, die zu verschiedenen Strukturschlüsseln veranlagt wurden, dann ist das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer/innen dem zuzuordnen, für den sie tätig werden. Wird ein/e Arbeitnehmer/in innerhalb eines Jahres in mehreren unterschiedlich veranlagten Unternehmensteilen tätig, ist das Arbeitsentgelt - je nach Einsatz - anteilig den einzelnen Strukturschlüsseln zuzuordnen.
Zuordnungshilfe Zeitarbeit:
In den Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV), die Zeiträume ab dem 01.12.2011 enthalten, wird die Angabe eines neuen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels (TS 2010) gefordert. Dabei bilden die ersten fünf Stellen die ausgeübte Tätigkeit nach der systematisch neu gestalteten "Klassifikation der Berufe der BA (KldB 2010)". Durch die neuen Schlüsselnummern wird es keine Änderung der Zusammensetzung der Gefahrtarifstelle Zeitarbeit geben.
Die VBG erhebt für die Beschäftigten in der Zeitarbeit einen risikogerechten Beitrag je nach Einsatzbereich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie jeden Beschäftigten einer Gefahrtarifstelle zuordnen. Die Grundlage für die Zuordnung ist der Schlüssel für die ausgeübte Tätigkeit aus der "Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (BA").
Um Ihnen die Zuordnung Ihrer Beschäftigten zu den Gefahrtarifstellen der VBG zu erleichtern, haben wir für Sie eine Suchfunktion entwickelt. Mit unserer Suchfunktion wird Ihnen für jede Schlüsselnummer die dazugehörige Gefahrtarifstelle angegeben:
Das beitragspflichtige Entgelt:
Die bisherigen Regelungen zum Umfang und zum Inhalt gelten weiterhin.
Hier hilft Ihnen auch unser Arbeitsentgeltkatalog.
Direkt zum Arbeitsentgeltkatalog!
Der Entgeltnachweis:
Neben der Entgeltmeldung über das DEÜV-Verfahren, muss das gezahlte Entgelt auch in Papierform mit einem Entgeltnachweis an die VBG gemeldet werden.
So füllen Sie den Entgeltnachweis aus!
Möchten Sie den Entgeltnachweis per Fax übersenden, dann bitte an Fax-Nummer: 040 5146-882199
Die geleisteten Arbeitsstunden:
Hier sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anzugeben. Dabei kann für jeden vollbeschäftigten Versicherten grundsätzlich ein Durchschnittssatz von 1.570* Arbeitsstunden jährlich zugrunde gelegt werden. Bei nicht ganzjähriger oder nicht ganztägiger Tätigkeit ist ein entsprechender Anteil anzusetzen.
*Durchschnittssatz Arbeitsstunden pro Kalenderjahr (Vollarbeiterrichtwert)
2012 = 1.600 Std.
2011 = 1.570 Std.
2010 = 1.610 Std.
2009 = 1.590 Std.
2008 = 1.580 Std.
2007 = 1.570 Std.
Entgeltkatalog:
Bei der Beurteilung eines Entgeltes zur Beitragspflicht hilft Ihnen unser Arbeitsentgeltkatalog.
Direkt zum Arbeitsentgeltkatalog!
Kontakt:
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter
Telefon: 040 5146-2940
Fax: 040 5146-2771 oder -2772
Möchten Sie den Entgeltnachweis per Fax übersenden, dann bitte an
Fax-Nummer: 040 5146-882199
Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr,
Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
