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Wichtige Informationen für die Meldung zur Sozialversicherung

Online-Anmeldung zur VBG

Zur DEÜV-Anmeldung benötigen Sie eine Mitgliedsnummer (Kundennummer) bei der VBG. Haben Sie noch keine? Melden Sie sich gleich online an:

Unternehmen online anmelden!

 

Die Mitgliedsnummer:
finden Sie auf den Briefen der VBG über dem Anschriftenfeld, 12-stellig mit Schrägstrichen, als "Ihre Kundennummer"

Bitte übernehmen Sie diese als Mitgliedsnummer nur 10-stellig ohne Schrägstriche in die DEÜV-Meldung.

Beispiel: Auf Ihrem Kopfbogen steht die Kundennummer: 97/0000/0642
Bitte tragen Sie sie als Mitgliedsnummer 9700000642 in die DEÜV-Meldung ein.

Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers:

Die Betriebsnummer der VBG lautet: 15250094

Die Gefahrtarifstelle:

Die Gefahrtarifstelle (Veranlagung) ist dem Veranlagungsbescheid oder dem Entgeltnachweis zu entnehmen. In das Feld „Gefahrtarifstelle“ geben Kunden der VBG den Strukturschlüssel ein, welcher sowohl auf dem Veranlagungsbescheid als auch auf dem Entgeltnachweis enthalten ist. Die Gefahrtarifstelle (Strukturschlüssel) drückt aus, zu welcher Gefahrtarifstelle das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil veranlagt ist. Sind mehrere Unternehmensteile vorhanden, die zu verschiedenen Strukturschlüsseln veranlagt wurden, dann ist das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer/innen dem zuzuordnen, für den sie tätig werden. Wird ein/e Arbeitnehmer/in innerhalb eines Jahres in mehreren unterschiedlich veranlagten Unternehmensteilen tätig, ist das Arbeitsentgelt - je nach Einsatz - anteilig den einzelnen Strukturschlüsseln zuzuordnen.

Das beitragspflichtige Entgelt:

Die bisherigen Regelungen zum Umfang und zum Inhalt gelten weiterhin.
Ausnahme: Zur Beitragspflicht von Wertguthaben haben sich zum 01.01.2010 Änderungen ergeben.

So füllen Sie den Entgeltnachweis aus!

 

Die geleisteten Arbeitsstunden:

Hier sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anzugeben. Dabei kann für jeden vollbeschäftigten Versicherten grundsätzlich ein Durchschnittssatz von 1.610 Arbeitsstunden jährlich zugrunde gelegt werden. Sieht ihr Gehaltsabrechnungsprogramm einen Wert von 1.590 Stunden vor, ist dieser für Ihre Meldung 2009 an die VBG ebenso zulässig. Bei nicht ganzjähriger oder nicht ganztägiger Tätigkeit ist ein entsprechender Anteil anzusetzen.

Entgeltkatalog

Bei der Beurteilung eines Entgeltes zur Beitragspflicht hilft Ihnen unser Arbeitsentgeltkatalog.

Direkt zum Arbeitsentgeltkatalog!

Kontakt

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Hauptverwaltung / Abteilung Beitrag unter
Telefon: 040 5146-2940
Fax: 040 5146-2771 oder -2772
Unsere Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr