Beitrag
Beitrag zur VBG
Die VBG finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung alle im Jahresverlauf zu erbringenden Präventions-, Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen.
Der BG-Beitrag beinhaltet zum einen die VBG-Umlage und zum anderen einen – von Jahr zu Jahr geringer werdenden – Anteil für die Rentenaltlasten in den neuen Bundesländern.
Wie in den Jahren zuvor, bleibt der Beitragssatz der VBG-Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte mit 4,30 Euro je 1.000 Beitragseinheiten weiterhin unverändert. Für die Rentenaltlast in den neuen Bundesländern werden 0,2291 Euro je 1.000 Euro Entgelt erhoben (im Vorjahr waren es 0,2523 Euro).
Die Beiträge für die Mitgliedsunternehmen der zum 01.Januar 2009 mit der VBG fusionierten Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie wurden für 2008 gesondert festgelegt.
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