Die BG-Regel "Maschinelle Hohlglaserstellung" (BGR 230) findet Anwendung für den sicheren Betrieb von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten am sogenannten "heißen Ende". Sie findet auch Anwendung für die Herstellung von Hohlglasprodukten aus Röhren.
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Weitere Handlungshilfen