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Muster-Betriebsanweisungen

Aufgrund der EU-GHS-Verordnung werden ab 01.12.2010 Stoffe und ab 01.06.2015 Gemische nur noch mit der neuen GHS-Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Die nationalen Vorschriften (Gefahrstoffverordnung, TRGS) für die betrieblichen Anwender orientieren sich bis zum Ablauf der GHS-Übergangsfristen (01.06.2015) jedoch weiterhin an der alten Kennzeichnung.

Als Service zur Erleichterung des Übergangs vom alten auf das neue Kennzeichnungssystem, stellen wir hier nach und nach ergänzend zu den alten Betriebsanweisungen neue mit GHS-Kennzeichnung zur Verfügung. Für die meisten Tätigkeitsbereiche stehen bereits neue Muster-Betriebsanweisungen bereit.

Sammlungen für Gewerbszweige

 
Ansprechpartnerin:

Brigitte Geyer,

 

 



VBG Service-Nummer