Versicherungsschutz - Fragen und Antworten
I. Grundsätzliches
- Wer und was ist versichert?
- Wobei besteht Versicherungsschutz?
- Was sind Arbeitsunfälle?
- Was sind Wegeunfälle?
- Was sind Berufskrankheiten?
- Was leistet die VBG im Versicherungsfall?
- Kann ich ersatzweise eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung abschließen?
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II. Ein Unfall ist passiert ...
- Was ist zu tun, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet?
- Welche Unfälle müssen der VBG gemeldet werden?
- Wann müssen Berufskrankheiten gemeldet werden?
- Wo bekomme ich die Unfallanzeige?
- Was sind Durchgangsärzte?
- Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?
- Welche Durchgangsärzte gibt es in meiner Nähe?
III. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt
Anmeldung zur FRW
- Was kostet die Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte bei der VBG?
- Wie kann ich mich als bürgerschaftlich Engagierter bei der VBG unfallversichern?
- Gilt die Versicherung auch für Ehrenamtsträger in nicht eingetragenen Vereinen oder in nicht als gemeinnützig anerkannten Vereinen?
- Wer kann sich versichern?
- Was ändert sich durch das UVMG für bürgerschaftlich Engagierte?
- Welche Vorteile hat die gesetzliche Unfallversicherung?
- Kommt nur die VBG als Versicherungsträger in Frage?
Wer ist bereits versichert? - Die Pflichtversicherung
- Bin ich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit in meiner Kirche gesetzlich unfallversichert?
- Ich bin Mitglied eines Posaunenchores in der katholischen Kirchengemeinde meines Wohnorts. Der Versicherungsschutz im Ehrenamt wurde erweitert. Welche Tätigkeiten sind davon erfasst?
- Ich engagiere mich in einem kirchlichen Verband. Bin ich damit durch die Kirche pflichtversichert?
- Ich bin ehrenamtlich in einer Weltanschauungsgemeinschaft tätig, die als öffentlich-rechtlich anerkannt ist. Falle ich damit unter den Schutz der Pflichtversicherung?
- Besteht für ein Mitglied, das ehrenamtlich im Kuratorium einer gemeinnützigen Stiftung tätig ist, eine Versicherung kraft Gesetz?
- Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn bereits eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der VBG besteht und ich ein Ehrenamt ausübe?
- Ich bin Volunteer bei einem Fußball-Bundesligaverein. Bin ich unfallversichert?
- Ich habe bereits eine private Unfallversicherung. Muss ich mich zunächst an diese halten?
- Muss ich mich überhaupt noch bei der VBG versichern, wenn mein Bundesland einen Sammelvertrag für Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle Ehrenamtlichen abgeschlossen hat?
- Sind die in unserem Naturschutzverein im Rahmen eines Freiwilligen Ökologischen Jahres tätigen Jugendlichen unfallversichert? Gilt das auch bei einem Einsatz im Ausland?
- Unser Verein wird in den nächsten sechs Monaten durch einen Ein-Euro-Jobber unterstützt. Kann diese Person im Rahmen der Ehrenamtsversicherung bei Ihnen unfallversichert werden?
Wer kann sich freiwillig versichern?
- Ich bin Mitglied in einem Tennisverein. Betrifft Ihre freiwillige Ehrenamtsversicherung nur den Vorstand oder auch aktive Vereinsmitglieder, die Tennis spielen?
- Können auch die Stellvertreter der gewählten Vorstände, die in unserem Verein nur berufen werden, versichert werden?
- Ich bin in zwei Vereinen ehrenamtlich tätig. Reicht es aus, wenn ich eine Unfallversicherung abschließe?
- Reicht eine freiwillige Versicherung, wenn ich in einem Verein zwei gewählte Ehrenämter bekleide, also z.B. Kassenwart und Vorstandsmitglied?
- Ich bin Vorstandsmitglied in einem Kleingartenverein. Kann ich bei der VBG eine freiwillige Unfallversicherung abschließen?
- Ich bin bei einer politischen Partei ehrenamtlich als Kassenwart tätig. Kann ich eine freiwillige Versicherung bei der VBG abschließen?
- Ich bin Vorstandsmitglied in einem Sportverein. Mein Landessportbund versichert die Übungsleiter und die Helfer bei der VBG. Bin ich als Vorstandsmitglied von dieser Versicherung mit umfasst?
- Ich bin ehrenamtlich tätiger Schiedsrichter in einem Sportverein. Mein Landessportbund versichert z.B. die Vorstandsmitglieder und Übungsleiter bei der VBG. Umfasst mich diese Versicherung auch?
- Kann ich mich als gewähltes Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins versichern, auch wenn ich kein Vereinsmitglied bin?
- Kann ich mich als Beauftragter z.B. eines gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen Gesellschaft freiwillig versichern, obgleich ich nicht Mitglied im Verein bzw. Gesellschafter der gGmbH bin?
Welche Leistungen erhalte ich bei einem Unfall?
- Als Rentner bin ich ehrenamtlich als Vereinsvorsitzender in einem Angelverein tätig. Lohnt sich eine Unfallversicherung für meine ehrenamtliche Tätigkeit, wenn ich gar kein Erwerbseinkommen habe?
- Haben auch Rentner Anspruch auf eine Verletztengeldzahlung?
- Wonach berechnet sich die Höhe einer Verletztenrente, wenn kein Erwerbseinkommen zugrunde gelegt werden kann, wie z.B. bei Rentnern, Schülern, Hausfrauen?
