Alle mit Stern gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Wir beantragen für (Anzahl) Personen ¹, die ehrenamtlich (unentgeltlich) für unsere Partei im Sinne des Parteiengesetzes tätig werden, die freiwillige Versicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII. *
¹ Die Freiwillige Versicherung betrifft nur solche Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Einwilligung nach außen in Reden, Diskussionen oder Gesprächen inhaltlich vertreten. Abhängig von den Gegebenheiten der jeweiligen Partei muss hiermit nicht zwangsläufig die Parteimitgliedschaft verbunden sein. Nicht gemeint sind bereits gesetzlich versicherte Wahlhelfer, die am Wahltag in den Wahllokalen tätig werden oder auch gewählte Mandatsträger politischer Parteien, sofern diese im Rahmen ihres übertragenen Mandats tätig werden.
Hiermit verpflichten wir uns, die Beitragszahlung für die ehrenamtlich Tätigen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zu übernehmen.Wir versichern, dass unsere Partei eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist. Ändert sich der Status, verpflichten wir uns, dies umgehend mitzuteilen.
Uns ist bekannt, dass für weitere Personen, für die über die hier Genannten hinaus Versicherungsschutz bestehen soll, ein neuer Antrag zu stellen ist.