BGV A 1 Grundsätze der Prävention - Stand Januar 2010
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Unfallverhütungsvorschrift vom 1. Januar 2010 in der Fassung vom 01. Januar 2010
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören; soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger
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