Grundsätze des barrierefreien Planens und Gestaltens von Arbeitsstätten(In Anlehnung an DIN 18040 Teile 1 und 2 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen" und DIN 18025 Teile 1 und 2 "Barrierefreie Wohnungen") |
Hier finden Sie Informationen zu grundsätzlichen Aspekten barrierefreien Planens und Gestaltens von Arbeitsstätten:
- Begriff: Barrierefreiheit
- Dimensionen barrierefreier Arbeitsstätten
- Welche Barrieren kann es bei Arbeitsstätten geben?
- Die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit
- Anforderungen an barrierefreie Arbeitsstätten
Dimensionen barrierefreier Arbeitsstätten
Barrierefreiheit ist die selbstbestimmbare, unabhängige Selbstständigkeit, uneingeschränkte Nutzung und Benutzung aller Einrichtungen des gemeinsamen Lebensraumes, unbestreitbarer Anspruch auf gleiches Recht und garantierte Voraussetzung zur Erfüllung gleicher Pflichten
- für alle Menschen,
- in jedem Alter,
- ohne und mit Behinderungen
- und mit der Vielfalt aller Fähigkeiten.
Barrierefreie Arbeitsstätten beinhalten somit eine ergonomische, eine psychologische, eine soziale und eine wirtschaftliche Dimension.
- Die ergonomische Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass sie an die Fähigkeiten aller Nutzer angepasst sind. Auch für Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten sind diese Arbeitsstätten zugänglich und nutzbar.
- Die psychologische Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass diese die persönliche Lebenssituation der Nutzer berücksichtigt und verbessert. Damit können Unternehmen die Fähigkeiten und Kompetenzen aller Personen nutzen. Barrierefreie Arbeitsstätten vermeiden Ausgrenzung und Stigmatisierung und erschließen alle persönlichen Potenziale.
- Die soziale Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass sie den Menschen die Teilhabe an der Arbeit ermöglicht. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass die Arbeitsstätte für "leistungsgewandelte" Beschäftigte nutzbar ist.
- Die wirtschaftliche Dimension barrierefreier Arbeitsstätten zeigt sich darin, dass
- der Personenkreis qualifizierter Beschäftigter potenziell erweitert wird,
- die Anzahl der Kunden durch Einbeziehung von Nutzern mit eingeschränkten Fähigkeiten erweitert wird,
- betriebliche Prozesse durch reibungslosere und ergonomischere Nutzung verbessert werden,
- betriebliche Abläufe unabhängig von möglichen Einschränkungen einzelner Beschäftigter flexibel organisiert werden können,
- Unfälle und Störungen in betrieblichen Abläufen minimiert oder ganz vermieden werden,
- mehr Fachkräfte in unterschiedlichen Lebenssituationen (Alter, körperliche Einschränkung) länger im Unternehmen arbeiten können.
Welche Barrieren kann es bei Arbeitsstätten geben?
Bei Arbeitsstätten können unter anderem folgende Barrieren bestehen, die bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt werden sollten:
- Räumliche
- Vertikale – Zum Beispiel Schwellen, Treppen, Aufzüge
- Horizontale – Zum Beispiel Wege, Flure, Türen, Bewegungsflächen
- Einrichtungen (dreidimensionale) – Zum Beispiel Einbauten, Möblierung
- Soziale
- Zum Beispiel Zugangsmöglichkeiten, Kommunikation
- Taktile
- Zum Beispiel Stellteile, Griffe, Oberflächen
- Optische
- Zum Beispiel Beleuchtung, Farben, Schrift, Kennzeichen
- Akustische
- Zum Beispiel Signale, Töne
- Hygienische
- Zum Beispiel Toiletten, Waschgelegenheiten
- Stoffliche
- Zum Beispiel Stäube, Baustoffe, Arbeitsstoffe, Allergene
Die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit
Aus den Dimensionen barrierefreier Arbeitsstätten leiten sich die Gestaltungsprinzipien für die Planung und Gestaltung barrierefreier Arbeitsstätten ab. Grundlagen sind dabei die bereits bewährten ergonomischen Prinzipien:
- Über die ergonomischen Anforderungen hinaus wird die Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen berücksichtigt.
Falls dies die Benutzung noch nicht ermöglicht,
- muss die gestaltete Umwelt in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen ergonomisch gut erreichbar und nutzbar sein (Zwei-Kanal-Prinzip),
- muss die gestaltete Umwelt in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen ergonomisch gut wahrnehmbar und erkennbar sein (Zwei-Sinne-Prinzip).
Anforderungen an barrierefreie Arbeitsstätten
Das folgende Flussdiagramm ermöglicht es dem Planer, die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit auf alle einzelnen Elemente der Arbeitsstätte anzuwenden. Dies gilt auch für die Schnittstellen der Elemente – zum Beispiel sämtliche Bestandteile eines Verkehrsweges vom Parkplatz bis zum Arbeitsplatz.
- Wahrnehmbarkeit
- Erkennbarkeit
- Erreichbarkeit
- Nutzbarkeit
- Kontrollierbarkeit durch den Nutzer

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