Thema Arbeitsschutz organisieren > AMS – Arbeitsschutz mit System > Hintergrundinformationen > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen > DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
HOME | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | KONTAKT

Anlage 3
Zu § 2 Abs. 4
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell

1. Allgemeines

Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert.

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.

Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

 

 



  Inhaltsverzeichnis

VBG Service-Nummer