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Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte gibt Anstöße zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und informiert über Sicherheitsprobleme.

Sie möchten sich über das Thema "Sicherheitsbeauftragter" informieren? Kurz gefasst einige wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Welche Erwartungen sind an den Sicherheitsbeauftragten zu stellen?

"Der Sicherheitsbeauftragte wird innerhalb seines Beschäftigungsverhältnisses beobachtend und beratend als Hilfsperson des Unternehmers tätig, ohne Anweisungen zu geben oder korrigierende Maßnahmen ergreifen zu können oder auch nur im geringsten, was die Verantwortlichkeit betrifft, an die Stelle des Unternehmers zu rücken." (Bundessozialgericht)

Welche Rechte hat man in dieser Funktion?

Wo stehen die Rechtgrundlagen?

Sie haben noch weitere Fragen zum Sicherheitsbeauftragten?

Kein Problem! Wir beraten Sie gern - Treten Sie mit uns in Kontakt! (Servicetelefon 0180 5 8247728, 14 Cent/min)

Informationen

 

 



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