Die Bescheinigung
Nach Einführung des AMS in Ihrem Unternehmen kann Ihnen die VBG die wirksame Umsetzung bescheinigen. Dazu stehen Ihnen spezielle Berater und Begutachter der Prävention zur Verfügung. Die Umsetzung wird im Rahmen von Begutachtungen, vergleichbar mit Systemaudits – wie zum Beispiel im Qualitätsmanagement – durch die VBG geprüft. Bei Erfüllung der Kriterien erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die eine Gültigkeit von 3 Jahren besitzt. Danach sind Wiederholungsbegutachtungen möglich.
