Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie fachkundig bei allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Fachkunde in Ihrem Unternehmen nutzen

Die Sicherstellung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gehört zu den Pflichten jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers. Hiermit sollen nicht nur notwendige Maßnahmen für die Sicherheit bei der Arbeit im Unternehmen unter fachkundiger Beratung umgesetzt, sondern auch proaktiv die Gesundheit Ihrer Beschäftigten gefördert werden.

Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen, Prozesse sicher und störungsfrei zu gestalten und die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten zu steigern. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die konkrete Umsetzung der geforderten Maßnahmen im Betrieb.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl des Betreuungsmodells und sorgen für die Qualifizierung / Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Angebote, wie das KPZ-Portal, bieten über diese gesetzlichen Forderungen hinaus noch einen Weg zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Das bieten wir Ihnen

  • Das KPZ-Portal

    Sie haben 1 bis 10 Beschäftigte? Die Kompetenzzentren-Betreuung mit dem KPZ-Portal unterstützt Sie bei der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung – so erfüllen Sie Ihre Pflichten und profitieren von fachkundiger Beratung. Kosten entstehen nur, wenn eine Beratung vor Ort im Unternehmen erforderlich wird. Hier finden Sie alles Wissenswerte.
    Hier weiterlesen!
  • Sifa-Ausbildung

    Sie haben geeignete Beschäftigte, die Sie als Sifa einsetzen möchten? Die VBG bietet Ihnen eine kostenfreie Qualifizierung der Mitarbeitenden. Kosten für Anfahrt, Verpflegung und die Seminare werden von der VBG übernommen.
    Alles zur Sifa-Ausbildung

Die rechtliche Grundlage:  DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

In der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist geregelt, wie und in welchem Umfang die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen muss. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen, um sich fachkundig beraten zu lassen.

Unsere Seminare 

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Workshop: Aktueller Stand der Technik bei der Sicherung von Geschäftsstellen in Kreditinstituten
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Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdungsbeurteilung

    Allgemeine Informationen

    Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist notwendig, um fachkundige Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen. Die Verantwortung der Durchführung verbleibt bei Ihnen. Allgemeine Informationen, Praxishilfen und mehr rund um die Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.

    Mehr erfahren

    GEDOKU – die Software zur Gefährdungsbeurteilung

    GEDOKU ist unsere datenbankbasierte Software, die Sie schrittweise prozessbegleitend bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung von Beginn an unterstützt. Zusätzlich erhalten Sie Musterbeispiele, die Sie auf Ihre Situation anpassen, durch eigene Inhalte ergänzen oder neu anlegen können.

    GEDOKU kennenlernen

Wissenswertes zur DGUV Vorschrift 2

  • Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist in erster Linie die DGUV Vorschrift 2. Diese gilt seit 2011 für alle Unternehmen der VBG und ist eine grundsätzliche Aufgabe bei der Organisation Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes.

    Diese Pflicht finden Sie zusätzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie im §19 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

  • Betreuungsmodelle

    Welches Modell für Sie wählbar ist, hängt zunächst von der Beschäftigtenanzahl ab:

    • Regelbetreuung ab 11 Beschäftigten
    • Regelbetreuung von 1 bis 10 Beschäftigten
    • Unternehmermodell mit weniger als 30 beziehungsweise 50 Beschäftigten
    • Kompetenzzentren-Betreuung in Unternehmen von 1 bis 10 Beschäftigten

    Die einzelnen Modelle sind in den Anlagen 1 – 4 zur DGUV Vorschrift 2 erläutert. Unsere VBG Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an! 

  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Fachkunde

    Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Um in dieser Position zu fungieren, müssen sie eine entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Fachkunde besitzen. Dies ist in § 3 für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie in § 6 für Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert. Das Gesetz wird durch die DGUV Vorschrift 2 §3 bzw. §4 erläutert und ausgefüllt.

    Über § 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde

    Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen, wenn Ärztinnen und Ärzte nachweisen können, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.

    Über § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde

    In § 4 der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, welche Anforderungen Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker bzw. Meister bzw. Meisterinnen erfüllen müssen, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit fungieren zu können. Ergänzend bieten wir Ihren Beschäftigten die Sifa-Ausbildung bzw. verschiedene Seminare zur Fort- und Weiterbildung an.

Das Medien-Center der VBG

  • VBG-Publikationen-Dummy für vbg.de: Gefährdungsbeurteilung, Prämienverfahren, Lindenberg / Bühne. #orchesterpanik

    Unterstützung für Ihren Arbeitsschutz

    Aktiv für Sicherheit und Gesundheit - mit den Handlungshilfen Ihrer Berufsgenossenschaft. In unserem Medien-Center finden Sie viele wertvolle Unterlagen, die Ihnen die praktische Umsetzung von Prävention in Ihrem Unternehmen erleichtern, wie zum Beispiel auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kataloge zur Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung, Branchenleitfäden, Checklisten für Unterweisungen, Plakate für Aushänge mit Hinweisen für Erste Hilfe und Brandschutz und vieles mehr. Alles, um die Arbeitsumgebung Ihrer Beschäftigten sicher und gesund zu gestalten. 
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