Bühnenlicht.
#RLNCH_XXIII

Arbeitsschutz bei Bühnen und Studios

Damit die Arbeit nicht zum Drahtseilakt wird. Wir unterstützen Sie beim Arbeitsschutz auf Bühnen und in Studios, um Gefahren zu minimieren. 

So sorgen Sie für Sicherheit auf Bühnen und in Studios

Ob großes Open-Air-Event, historischer Theatersaal oder aufwendige Fernsehstudio-Produktion – die Sicherheit auf Bühnen und in Studios ist ein entscheidender Faktor für den (wirtschaftlichen) Erfolg.

Um dies zu gewährleisten, unterstützen wir Sie mit relevanten, aktuellen Fachinformationen sowie Unterweisungen und Praxishilfen, damit Bühnen- und Studioproduktionen gefahrlos verlaufen. Für das gefährliche Arbeiten im Rigging stellen wir Ihnen spezielle Präventionsmaterialien zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir die Ermächtigung von Sachverständigen in der Veranstaltungstechnik sowie Unfallversicherungen für Selbständige an. Wir sichern Sie ab!

Leitfaden: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

Unser Leitfaden liefert Ihnen umfassende Informationen und hilfreiche Tipps für eine vorausschauende Gestaltung von Veranstaltungen und Produktionen. Er beinhaltet wichtige Empfehlungen zur Unternehmensorganisation, Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Veranstaltungs-/Produktionsorganisation sowie deren Durchführung.

Unsere Seminare 

Weitere Seminare für die Branche

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Fernseh-, Hörfunk-, Film-, Theater- und Veranstaltungstechnik: Sicherheit vor und hinter den Kulissen
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Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Fernseh-, Hörfunk-, Film-, Theater-, Veranstaltungstechnik
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3 Tage
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Fernseh-, Hörfunk-, Film-, Theater- und Veranstaltungstechnik: Sicherheit vor und hinter den Kulissen
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2 Tage
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Branchenspezifische Themen für Bühnen und Studios

In unserer Themenübersicht haben wir die wichtigsten Themenblöcke für Gesundheit im Betrieb und Arbeitsschutz auf Bühnen und in Studios für Sie übersichtlich zusammengefasst. Auf den Unterseiten finden Sie weiterführende Informationen, Materialien sowie Links zu den einzelnen Themenbereichen. 

Bühnenlicht.
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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen dabei, das Risiko für das Personal bei Veranstaltungen und Produktionen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und Abläufe zu verbessern. In unseren Branchenkatalogen für Bühnen und Studios finden Sie dazu alles Wissenswerte. Für Selbstständige und kleine Unternehmen (< 10 Beschäftigte) haben wir den Praxis-Check für kleine Unternehmen.

  • Gefährdungsbeurteilung – Teil einer guten Präventionskultur

    Allgemeine Gefährdungsbeurteilung

    Die Gefährdungsbeurteilung ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Etablieren Sie eine Präventionskultur, indem Sie durch die Gefährdungsbeurteilung einen nachhaltigen Verbesserungsprozess in Ihrem Betrieb gestalten.

    Auf unserer Website erfahren Sie, wie Sie planvoll und strukturiert vorgehen - Schritt für Schritt.

    Mehr erfahren

    Speziell für Bühnen und Studios

    Besonderheiten bestehen im Bereich der szenischen Darstellung sowie durch wechselnde Arbeitsstätten.

    In GEDOKU sind Gefährdungskataloge speziell für die Branche „Bühnen und Studios“ enthalten, u.a. für Organisation, verschiedene Arbeitsorte und Arbeitsmittel.

    Für Selbstständige und kleine Unternehmen (< 10 Beschäftigte) haben wir den Praxis-Check für kleine Unternehmen.

    Mehr erfahren

Unterweisungen

Theaterbeleuchtungstechniker, Elektroingenieur, der den Fokus der Beleuchtungselemente hinter der Bühne anpasst. Scheinwerfer im Theater. Hinter den Kulissen.
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Unterweisungen sind nützlich, um prozessuale Arbeitsabläufe in die Praxis umzusetzen und auf ihren Erfolg zu prüfen. Wir haben dafür für Sie Unterweisungshilfen zusammengestellt. Ebenso finden hier Selbstständige und kleine Unternehmen das Angebot „Praxis Unterweisung und Kommunikation für kleine Unternehmen“. 

Arbeitsmittel und Schutzausrüstung

Stromverteilerkasten mit Strom- und Signalkabeln. Installation professioneller Ausrüstung für ein Konzert.
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Bei Veranstaltungen und Produktionen sind oft viele technische bzw. elektronische Geräte und Anlagen in Betrieb. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie für einen sicheren Umgang bezüglich Arbeitsmittel bei Veranstaltungen und Theater-, Film-, Fernsehproduktionen wissen und beachten sollten.

Ermächtigung von Sachverständigen

Backstage - hinter der Bühne - Bühnentechnik
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Keine Produktion ohne Arbeitsmittelprüfung: Wir führen das Ermächtigungsverfahren von Sachverständigen für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik durch. Was genau das beinhaltet, wer dafür geeignet ist und wofür die Ermächtigung von Sachverständigen notwendig ist, erfahren Sie hier.

„Lock it!“

Bilder fürs Relaunch 2023 - #RLNCH_XXIII
Dein letzter Beat? - Abbildung der Kampagnenmotive
#LOCK_IT

Sicheres Arbeiten am Rigg

Mit unserer Kampagne „Lock it!“ wollen wir die Anzahl der schweren und tödlichen Unfälle von Riggern, die sich immer wieder ereignen, senken. Mit den begleitenden Kampagnen-Materialien unterstützen wir Unternehmen dabei, bewusst auf die Arbeitssicherheit im Rigging aufmerksam zu machen und deren Einhaltung aktiv zu fördern. Jetzt neu: Video-Clip zu Regel 4: WATCH Dein Job hat einen Haken – Lock it!

Wissenswertes

  • Trainings für Journalistinnen und Journalisten, die in Kriegs- und Krisengebieten tätig sind, können durch die VBG bezuschusst werden

    Der Zuschuss kann nur nach vorheriger Beantragung und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Anmeldung zum Training.

    E-Mail: bv_mainz_seminare@vbg.de

    Die Lehrgänge werden beispielsweise als HEAT angeboten (Hostile Environment Awareness Training) und haben das Ziel, Bedrohungen und Risiken während eines Einsatzes als Medienschaffende in einem Kriegs- oder Krisengebiet zu erkennen, zu verstehen und im Falle eines Zwischenfalls wirksam zu handeln.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Vorfeld des Einsatzes in Kriegs- und Krisengebieten und auch im Vorfeld eines entsprechenden Trainings eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

    Eine Hilfestellung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung enthält die Broschüre "Produktion von Fernseh-, Hörfunk- und Internetbeiträgen – Handlungshilfe für sicheres und gesundes Arbeiten" der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Abschnitt "6.13 Produktionen in Katastrophen-, Krisen- und Kriegsgebieten".

  • Das A und O der Unfallverhütung: DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ 

    In der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ finden Sie alle Vorschriften, Regeln und Informationen, die Sie für die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) in der Branche „Bühnen und Studios“ beachten und umsetzen sollten.

  • Chefsache: Unternehmensleitung und Personalmanagement für Bühnen und Studios

    Eine sichere und erfolgreiche Veranstaltung oder Produktion zu gewährleisten, stellt Unternehmerinnen und Unternehmer vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Zu Ihren Verantwortungen und Pflichten zählen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Gefährdungsbeurteilung genannt) sowie vorsorgliche Maßnahmen.

    Personalmanagement:

    Nur wenn Sie Fachkräfte einsetzen, können Sie eine sichere Veranstaltung im rechtskonformen Rahmen durchführen. Vereinbaren Sie mit allen Beteiligten in ihrem Verantwortungsbereich schriftlich, welche Arbeitsaufgaben sie übernehmen und wie diese sicher und qualitätsbewusst umzusetzen sind.

    Gesundheitliche Prävention:

    Sorgen Sie für arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit Ihres Personals zu erhalten. Dazu zählen unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsmedizinische Beratung beziehungsweise Vorsorge sowie die betriebliche Gesundheitsförderung. Außerdem müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihrem Personal auf dessen Wunsch hin eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Wunschvorsorge) ermöglichen, wenn bei der Beschäftigung mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

    Hinweis:

    Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte angestellt, müssen Sie Sicherheitsbeauftragte (SiB) auswählen und benennen sowie einen Arbeitsschutzausschuss einrichten.

  • SQ-Standards für Bühnen und Studios 

    Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (igvw) stellt Standards der Qualität (SQ Standards) zur Verfügung, die das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft definieren.

    SQ Standards berücksichtigen die aktuelle Rechtslage und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren der Branche. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsnormen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    • SQ O2 "Veranstaltungsrigging Organisation und Arbeitsverfahren"
    • SQ P1 "Traversen"
    • SQ P2 "Elektrokettenzüge"
    • SQ P4 "Mobile elektrische Anlagen Veranstaltungstechnik"
    • SQ P7 "Dekorationsbau"
    • SQ P8 "Brandschutz im Dekorationsbau"
    • SQ Q1 "Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik"
    • SQ Q2 "Sachkunde für Veranstaltungsrigging“

    Diese Standards sind auch auf Englisch verfügbar/The SQ-Standards (Standards for Quality) are also available in English.

  • Prävention von Absturzunfällen: „Grips statt Gips“ und Lifelines

    Vorsorge ist besser als Nachsehen: Wir haben die Kampagne „Grips statt Gips“ ins Leben gerufen, um die Prävention von Absturzunfällen von Anfang an zu unterstützen. Unsere Videoclips sollen Sie dabei unterstützen, Ihre Beschäftigten für das Thema zu sensibilisieren.

    Um Absturzunfällen im Rigging vorzubeugen, empfehlen wir den Einsatz von Lifelines - ein temporär oder dauerhaft zwischen zwei Anschlagpunkten gespanntes horizontales oder vertikales Seil. Es ermöglicht die individuelle Absicherung des Riggers bzw. der Riggerin beim Auf- und Abstieg sowie beim Arbeiten in der Höhe. Unternehmen sind bestens beraten, in Lifelines zu investieren. Sie bieten nicht nur einen deutlichen Sicherheitsfaktor, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Aspekten ein Gewinn, da sich die Arbeitszeit verkürzt und Unfälle minimiert werden können.

  • Freiwillige Versicherung für Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativwirtschaft

    Absicherung ist kein Luxus - leider denken das gerade Selbstständige in der Kreativwirtschaft immer noch zu oft. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Vorsorge, denn viele Selbstständige in der Veranstaltungsbranche sorgen nicht genug für sich vor. Immer mehr Artisten, Bühnenbildner, DJs, Event-Veranstaltende, Licht- und Tondesigner, Veranstaltungstechniker und andere sparen an dem, was existenziell ist: der Absicherung ihrer eigenen Arbeitskraft.

    Wie steht es um Ihre Existenz, wenn Ihre Arbeitskraft durch einen Unfall im Job oder eine Berufskrankheit eingeschränkt ist?

    Wir bieten einen umfassenden Schutz vor allen Folgen eines berufsbedingten Unfalls oder einer Berufskrankheit – und das schon ab 5,83 Euro pro Monat:

    • eine optimale, ganzheitlich orientierte medizinische Versorgung
    • finanzielle Unterstützung bei Verdienstausfall durch Verletzten- und Übergangsgeld
    • eine Rente im Fall von bleibenden Einschränkungen
    • Beratung, Betreuung und Finanzierung bei der beruflichen Rehabilitation
    • Eingliederung in eine neue Tätigkeit, falls Sie ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können
    • Entschädigung und Hinterbliebenenrente für Familienangehörige im Todesfall
    • präventive Angebote wie beispielsweise praxisgerechte Seminare und kostenfreies Fahrsicherheitstraining

    Eine Mitgliedschaft garantiert Ihnen wertvolle medizinische, soziale und finanzielle Versorgung. Schließen Sie deshalb jetzt Ihre Freiwillige Versicherung ab!

  • Gesunder Rücken: Präventionsmaßnahmen zur manuellen Lastenhandhabung

    In der Branche „Bühnen und Studios“ werden im großen Stil Lasten manuell bewegt. Oft täglich und in kürzester Zeit müssen zum Beispiel Bühnenaufbauten bewegt, Equipment auf- und abgebaut, Lasten be- und entladen, Kameraausrüstung transportiert und lange gehalten werden.

    Mit unserer Fachinformation möchten wir Ihr Bewusstsein für die Rückengesundheit in der Branche schärfen und Ihnen mittels Praxisbeispielen Anregungen für Ihr Unternehmen geben. Damit Ihre Mitarbeitenden lange gesund und belastbar bleiben. 

  • Bühnen-Spezial: Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik

    Personen, die elektrotechnische Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik durchführen, müssen dafür speziell qualifiziert sein.

    In dieser Fachinformation werden die Mindestanforderungen an die Qualifikation einer „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ beschrieben, wie sie sich aus dem IGVW Standard SQQ1 ergeben. Die Stellungnahme richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, an Bildungseinrichtungen sowie an die Verbände der Branche.

Das Medien-Center der VBG

  • VBG-Publikationen-Dummy für vbg.de: Gefährdungsbeurteilung, Prämienverfahren, Lindenberg / Bühne. #orchesterpanik

    Unterstützung für Ihren Arbeitsschutz

    Aktiv für Sicherheit und Gesundheit - mit den Handlungshilfen Ihrer Berufsgenossenschaft. In unserem Medien-Center finden Sie viele wertvolle Unterlagen, die Ihnen die praktische Umsetzung von Prävention in Ihrem Unternehmen erleichtern, wie zum Beispiel auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kataloge zur Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung, Branchenleitfäden, Checklisten für Unterweisungen, Plakate für Aushänge mit Hinweisen für Erste Hilfe und Brandschutz und vieles mehr. Alles, um die Arbeitsumgebung Ihrer Beschäftigten sicher und gesund zu gestalten. 
    Zum Medien-Center

FAQ zu Bühnen und Studios

Qualifikation und Personal

  • Was sind Bühnen- und Studiofachkräfte?

    Bühnen- und Studiofachkräfte haben eine spezielle Ausbildung und Kenntnisse.

    Dies sind zum Beispiel Ingenieure und Ingenieurinnen für Veranstaltungstechnik, Meisterinnen und Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik und gegebenenfalls erfahrene Bühnenhandwerker und Bühnenhandwerkerinnen.

    Die Qualifikationsanforderung richtet sich dabei nach der Art der Veranstaltung.

    Leitung und Aufsicht von Veranstaltungs- und Produktionsstätten müssen von Bühnen- und Studiofachkräften wahrgenommen werden.

  • Bei welchen Veranstaltungen benötigt man einen Meister oder eine Meisterin für Veranstaltungstechnik?

    Einen Meister oder eine Meisterin für Veranstaltungstechnik benötigt man beispielsweise bei folgenden Veranstaltungsarten:

    • Veranstaltungen in Versammlungsstätten
    • Veranstaltungen und Produktionen mit Verwendung umfangreicher, technischer Ausstattung
  • Ist eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik auch eine Elektrofachkraft?

    Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit einem Abschluss nach der Ausbildungsverordnung vom 03.06.2016 gilt als Elektrofachkraft für elektrische Arbeiten in der Veranstaltungstechnik.

    Zu diesen elektrotechnischen Arbeiten, dazu gehören insbesondere der Aufbau und der Betrieb mobiler elektrischer Anlagen der Veranstaltungstechnik, die aus branchenüblichen verwendungsfertigen Betriebsmitteln bestehen. Auch ist es erforderlich, dass die Anlagen beurteilt, gemessen, instandgehalten und repariert werden können.

    Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund ihrer

    • Kenntnisse und Erfahrungen
    • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen

    die ihr übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

  • Wer gilt als ermächtigte/r Sachverständige im Sinne der DGUV Vorschrift 17/18?

    Grundsätzlich müssen Sachverständige ein technisches Studium an einer Hochschule absolviert haben und besondere Erfahrungen sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der Veranstaltungstechnik nachweisen.

    Mit einem positiven Ergebnis einer fachlichen Prüfung bei der VBG können sie zum/zur Sachverständigen ermächtigt werden. Damit erfüllen diese ermächtigten Sachverständige auch die Anforderungen der TRBS 1203 und gelten als Prüfsachverständige.im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Wer gilt als Sachkundige/r für die Prüfung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik?

    Zum Kreis der zur Prüfung befähigten Personen im Sinne der BetrSichV und der TRBS 1203 zählen je nach Prüfaufgabe Personen mit unterschiedlicher Qualifikation.
    Als Sachkundige/r nach DGUV Vorschrift 17/18 gelten Personen mit einer einschlägigen technischen Berufsausbildung und einer hinreichenden Erfahrung mit der Technologie der zu prüfenden maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.
    Als technische Berufsausbildung sind in der Regel Allgemeinqualifikationen in Form einer Meister- oder Fachkräfteausbildung in einem meist mechanisch-technischen Beruf gefordert. Zusätzlich ist eine Qualifikation mit Bezug auf die Technologie der zu prüfenden Arbeitsmittel erforderlich.
    Diese kann bei Lehrgängen der Hersteller, anderen Ausbildungsträgern oder auch von Prüforganisationen sowie auch durch langjährige berufliche Praxis (zum Beispiel erfahrenes Instandhaltungspersonal der Herstellerfirmen) erworben werden.
    Eine besondere Zertifizierung ist bei Sachkundigen nicht vorgesehen. 

Organisation

  • Was sind Beurteilungen der Arbeitsbedingungen?

    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine vorausschauende, präventive Analyse einer möglichen Belastungs- und Beanspruchungssituation oder eines Sicherheitsmangels, die eine Gefährdung darstellen können. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll ein systematisches Vorgehen gegen Belastungen, Beanspruchungen und Störfaktoren ermöglichen und entsprechende Maßnahmen festlegen.

    Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

    Auf dieser Internetseite finden Sie Vorlagen für Beurteilungen der Arbeitsbedingungen, die direkt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und die Sie am Bildschirm ausfüllen können. Sie können den Branchenkatalog als Worddokumente oder in der Software GEDOKU nutzen und damit auch Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.

  • Welche wesentlichen Arten von Prüfungen sind für maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik vorgeschrieben?
    • Prüfungen vor der erstmaligen Verwendung
    • Prüfungen nach Montage und Installation
    • Wiederkehrende Prüfungen, jährlich durch Sachkundige und vierjährig durch ermächtigte Sachverständige

    Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik“.

  • Wann sind Absturzstellen von Bühnen zu kennzeichnen?

    An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen, die an Gefahrenbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen vorhanden sein.

    Für die Bühnenvorderkante gilt zum Beispiel:

    Lassen sich aus zwingenden szenischen Gründen keine Absturzsicherungen verwenden, sind die Absturzstellen dauerhaft und bei allen Beleuchtungsverhältnissen deutlich erkennbar zu machen, beispielsweise durch

    • selbstleuchtende oder stark reflektierende Bänder,
    • Lichtketten oder
    • Fußrampen.

Gehörgefährdung bei Veranstaltungen

  • Welche Anforderungen gibt es für die Vermeidung von Hörschäden beim Publikum von Musikveranstaltungen?

    Zur Vermeidung von Hörschäden beim Publikum bei Musikveranstaltungen stellt die Norm DIN 15905-5 Anforderungen an den Veranstalter/Betreiber, die er schon bei der Planung von solchen Events bedenken muss. In dieser Norm sind unter anderem die erforderlichen Maßnahmen wie Messung, Warnhinweise auf mögliche Gehörgefährdung, Austeilung und Benutzung von Gehörschutz, Benutzung eines Limiters undsoweiter aufgeführt.

  • Welchen gesetzlichen Regelungen bezüglich Hörgefährdung unterliegen Beschäftigte bei Musikveranstaltungen?

    Beschäftigte, wie zum Beispiel Tontechniker oder Tontechnikerinnen, Beleuchterinnen oder Beleuchter ect.,, unterliegen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), nach der ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) Schutzmaßnahmen erforderlich sein können. Dies bedeutet, dass der äquivalente Dauerschallpegel (Mittelungspegel) über 8 Stunden nicht über 80 dB(A) liegen darf. Ein Einzelereignis darf dabei nicht über 135 dB(C) liegen.

Vorschriften

  • Für welche Betriebe oder Veranstaltungen gilt die DGUV Vorschrift 17/18?

    Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17/18 gilt für

    1. den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten und
    2. den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie.

    Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Filmtheater ohne Szenenfläche, Schausteller- und Zirkusunternehmen.

  • Für welche Betriebe oder Veranstaltungen gilt die VStättVO?

    Die Vorschriften der Versammlungsstätten-Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher und Besucherinnen fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher und Besucherinnen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.

  • Was versteht man unter szenischer Darstellung?

    Szenische Darstellung ist jegliche Entwicklung einer Konzeption, Probe, Aufführung, Herstellung/Produktion oder Darbietung von künstlerischen, journalistischen und/oder technischen Beiträgen zur Information oder Unterhaltung für Publikum, zum Beispiel Musik, Tanz, Theater, Schauspiel, Performance, Musical, Show, Film, Video, Fernseh- oder Radiosendung.

  • Wer ist für die sichere Durchführung von Veranstaltungen verantwortlich?

    Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle im Zusammenhang mit der gesamten Veranstaltung zu erwartenden Situationen die notwendigen Risikobeurteilungen erstellt werden und dass daraus die Betriebs- und Sicherheitskonzeption sowie die Notfallorganisation abgeleitet werden.

    Die baurechtliche Verantwortung für die Versammlungsstätte hat immer der Betreiber. Dieser muss deswegen auch während des Betriebes einer Versammlungsstätte ständig anwesend sein. Er kann einige Verpflichtungen einem Veranstaltungsleiter oder einem Veranstalter (nur schriftlich) übertragen. Bei Veranstaltungen mit großer Szenenfläche und/oder aufwändiger Veranstaltungstechnik muss der Betreiber bestimmte Aufgaben an Verantwortliche für Veranstaltungstechnik übertragen.

    (DIN 15750, Muster-Versammlungsstättenverordnung)

Externe Links

Eine Vielzahl von Verbänden und Gemeinschaften unterstützen Akteure der Branche im Arbeitsschutz und der Gefahrenprävention. Dazu gehören neben Sendeanstalten und Film-, Event- sowie Medienakademien insbesondere die DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, die IGVW - InteressenGemeinschaft VeranstaltungsWirtschaft und der VPLT - Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e. V.

Weitere Partnerunternehmen der Branche Bühnen und Studios finden Sie in unserem Leitfaden.