Die Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" - DGUV Vorschrift 25 - ist die grundlegende Arbeitsschutzregelung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Sie enthält alle wesentlichen Bestimmungen für ein sicheres Arbeiten.
Die DGUV Information 251-612 (ehemals: BGI/GUV-I 819-2) "Information Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute: Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen" gibt Hilfestellung für den Bau und die Ausrüstung beziehungsweise Ausstattung von Geschäftsstellen. Dazu gehören auch die möglichen Kassensicherungskonzepte einschließlich erforderlicher/möglicher mechanischer Sicherungen, elektronischer und optischer Melde- und Überwachungseinrichtungen sowie organisatorischer Maßnahmen.
Die DGUV Information 251-613 (ehemals: BGI/GUV-I 819-3) "Information Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute: Betrieb" bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Betreten bis zum Verlassen der Geschäftsstelle. Sie enthält Regelungen für das Verhalten bei Überfällen, die Inhalte einer Betriebsanweisung, die Durchführung von Geldtransporten und das Erschweren atypischer Überfälle.