Versicherungsschutz im Ausland

Arbeiten im Ausland kann sehr bereichernd sein, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Eine davon ist der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen. 

Grundlegender Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Ihre Beschäftigten im Rahmen eines inländischen Arbeitsverhältnisses temporär ins Ausland entsandt werden, sind sie grundsätzlich durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Auslandsaufenthalt ist von Anfang an zeitlich begrenzt.
  • Das inländische Arbeitsverhältnis bleibt während der Entsendung bestehen, inklusive der Weisungsgebundenheit und Bezahlung durch den inländischen Arbeitgeber.
  • Beschäftigte, die zunächst für Auslandstätigkeiten eingestellt werden, müssen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ihr Beschäftigungsverhältnis beim inländischen Arbeitgeber fortsetzen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland.

Ausnahmen und erweiterter Schutz

Für längere, unbefristete Auslandsaufenthalte oder für Beschäftigte, die ausschließlich für die Arbeit im Ausland eingestellt werden, gilt der der deutsche Unfallversicherungsschutz nicht. In solchen Fällen können Unternehmen durch den Beitritt zur Auslandsversicherung einen erweiterten Schutz für ihre Beschäftigten sicherstellen. Das Anmeldeformular inkl. Richtlinien zur Auslandsversicherung steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Im Falle eines Unfalls

Sollte sich während des Auslandsaufenthalts ein Arbeitsunfall ereignen, ist es wichtig, die VBG mit Hilfe der Online-Unfallanzeige so schnell wie möglich zu informieren. Zudem steht die VBG-Notfall-Hotline rund um die Uhr für Notfälle im Ausland zur Verfügung.

Aktuelle rechtliche Grundlagen

Die "Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmenden" der Spitzenverbände der Sozialversicherung wurde zuletzt am 18.03.2020 aktualisiert und enthält wichtige Grundsätze zur Aus- und Einstrahlung nach innerstaatlichem Recht.

  • VBG-Auslands-Notfallhotline

    Arbeitsunfälle im Ausland können eine besondere Herausforderung sein. Die VBG bietet daher eine spezielle Hotline, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar ist.
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Nützliche Links

  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland

    Die Verbindungsstelle dient als Schnittstelle zwischen den deutschen Unfallversicherungsträgern und den entsprechenden Institutionen im Ausland
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  • Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

    Die Verbindungsstelle stellt daneben sicher, dass alle in der EU, EWR, Schweiz, UK und Abkommensstaaten Versicherten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Deutschland medizinisch versorgt werden.
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  • Brexit – Auswirkung auf die gesetzliche Unfallversicherung

    Nach der Zustimmung zum Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) und der EU wurde der Austritt zum 01.02.2020 vollzogen.
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