040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Seit 01. Januar 2017 führt die gesetzliche Unfallversicherung ein neues elektronisches Meldeverfahren ein: den Lohnnachweis Digital.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Lohnnachweis Digital.
Ihre Meldung für das Jahr 2017 wird zum 16.02.2018 fällig. Bereiten Sie sich jetzt schon darauf vor. Wichtige Informationen haben wir für Sie auf den Seiten "Stammdatenabruf im neuen UV-Meldeverfahren" und "Lohnnachweis Digital einreichen" zusammengefasst.