Mit einigen Landessportbünden (LSBen) hat die VBG Vereinbarungen hinsichtlich des Meldeverfahrens und des Beitragseinzuges geschlossen. Geregelt sind darin der versicherte Personenkreis, das Meldeverfahren und die Beitragsmodalitäten. Von diesen Vereinbarungen profitieren die Vereine und Fachverbände folgender LSBen:
Meldeverfahren: Die Vereine und Fachverbände prüfen, wie viele Ehrenamtliche von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen wollen. Sie melden dann die Zahl ihrem LSB; dieser gibt dann die Gesamtzahl an die VBG weiter.
Beitragszahlung: Die LSBen zahlen den Beitrag für die von ihnen gemeldeten Ehrenamtlichen an die VBG und erheben ihn dann beim Verein.
Versicherte: Wichtig zu wissen ist, dass es unterschiedliche Vereinbarungen gibt. Nicht alle umfassen auch die „Beauftragten“. In diesen Fällen sind dann nur die gewählten Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger versichert; also die Personen, die ein durch Satzung ein offizielles Amt bekleiden.